Jahressteuergesetz 2024: Freigrenzen nicht erhöht

20. Januar 2025

Alljährlich wird auf Bundesebene das Steuergesetz (JStG) angepasst. Die Hoffnungen waren groß, dass der organisierte Sport dabei auf steuerliche Erleichterungen hoffen konnte. Am Ende blieb wenig.

Die einzige für die Sportvereine relevante Änderung ist die Erhöhung der Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmen. Vereine, deren umsatzsteuerpflichtige Einnahmen im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer befreit. Bisher lagen die Grenzen bei 22.000 und 50.000 Euro. 

Alle anderen durch den Bundesrat vorgeschlagene Änderungen sind nicht ins Jahressteuergesetz aufgenommen worden. Diese waren:

  • Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung, die generelle Abschaffung ist bereits im Vorfeld vom Bundesrat abgelehnt worden. Der Bundesrat hat daraufhin eine Anhebung der derzeit bestehenden Grenze von 45.000 Euro Gesamteinnahmen auf 80.000 Euro vorgeschlagen.
  • Die vorgeschlagene Anhebung der Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 45.000 auf 55.000 Euro.
  • Die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale von 840 auf 900 Euro.

Weil die genannten Möglichkeiten nicht umgesetzt wurden, fehlt den Vereinen eine Erleichterung in ihrer täglichen Arbeit. Hier kann nur das nächste Jahressteuergesetz korrigieren. Alle drei geplanten Änderungen hätten den Vereinen erhebliche steuerliche Entlastung gebracht. Am wenigsten nachvollziehbar ist die Nicht-Umsetzung der ohnehin sehr moderaten Erhöhung der beiden Freibeträge. Hier wäre zumindest eine inflationsbedingt angemessene Erhöhung ein gutes Zeichen für die ehrenamtlich Engagierten gewesen. Grundsätzlich ist hier nicht nachvollziehbar, warum Tätigkeiten in Vereinen derart unterschiedlich begünstigt werden. Vereine werden künftig aufgrund gestiegener bürokratischer Anforderungen, die ihnen die Politik aufbürdet, immer mehr auf die Unterstützung von bezahlten Kräften im administrativen Bereich angewiesen sein. Dazu wird auch die demografische Entwicklung – Stichwort Boomer-Generation – einen Beitrag leisten. In Zukunft werden weniger Menschen, die gleiche Arbeit in den ehrenamtlichen Positionen erledigen, als das noch heute der Fall ist. Erstrebenswert wäre eine Anpassung der beiden Freibeträge und eine moderate Erhöhung insgesamt.

Der im Koalitionsvertrag der Regierung von SPD, Grünen und FDP geschriebene Satz „Wir machen E-Sport gemeinnützig“ wurde in den vergangenen Jahren vielfach in der Öffentlichkeit diskutiert. Wir begrüßen an dieser Stelle ausdrücklich, dass hierzu nichts im JStG zu lesen ist.

Der LSB und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen sind froh, dass hier keine Regelung getroffen wurde. Wir positionieren uns an dieser Stelle noch einmal klar gegen eine Gemeinnützigkeit des so genannten E-Sports. Wir glauben, dass dies weitreichende negative Folgen für die Vereinslandschaft und die Vereinskultur und deren Förderung hätte. Insbesondere bei der Verteilung von Fördergeldern und bei der Nutzung von Sporträumen erwarten wir einen Verlust für Sportvereine und -verbände.

Autor: Martin Weinitschke