Sportgeräte & Sportstätten-Pflegegeräte
Langlebige Sportgeräte
Wir unterstützen unsere Mitgliedsvereine – sofern die Haushaltslage dies zulässt – bei der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten mit einem Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch höchstens 800,00 €.
Pro Verein kann im Kalenderjahr in der Regel nur ein Zuschussantrag gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Es können nur Vereine bezuschusst werden, die die aktuellen Mindestmitgliedsbeiträge (Erwachsene 6,00 €/ Kinder & Jugendliche 4,00 €) erheben.
Großsportgeräte
Ruderboote, Trampoline, Ballwände oder Fußballtore – die meisten Sportarten sind ohne Sportgeräte nicht durchführbar. Wir unterstützen unserer Sportvereine bei der Anschaffung von Großsportgeräten mit Geldern aus einem Fördertopf des Landes Rheinland-Pfalz. Die Beantragung des Zuschusses ist an die aktuell geltenden Sportgeräteförderrichtlinien gebunden.
Zuschuss: 20% der nachgewiesenen Gesamtkosten, jedoch maximal 1.000 €
*Der Kaufpreis der bezuschussten Sportgeräte muss mindestens 1.000,00 € betragen. Er kann durch Addition des Kaufpreises mehrerer Sportgeräte erreicht werden. Der Einzelanschaffungswert des Großsportgerätes muss mindestens 500,00 € betragen.
Antragstellung: ab sofort, mithilfe des Antragsformulars
Bewilligung: Nach Eingang der Bewerbung entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel. Da erfahrungsgemäß wesentlich mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, kann nicht damit gerechnet werden, dass alle eingereichten Anträge berücksichtigt werden können. Wir bitten um Verständnis.
Sportstätten-Pflegegeräte
Ilka Knobloch
Assistenz des Vorstandes, Zuschüsse
Telefon: 06131-2814 206
i.knobloch@sportbund-rheinhessen.de