Schwimmprogramm “Kinder lernen schwimmen”

Damit wieder mehr Kinder in Rheinland-Pfalz schwimmen lernen, starteten wir gemeinsamen mit den Sportbünden Pfalz, Rheinland und dem Landessportbund Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 ein durch das Sportministerium finanziertes 50.000-Euro-Programm, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern, Familien und Schwimmvereine finanziell entlasten und auch die Ausbildung zum/zur Schwimm-Trainer*in attraktiver machen soll. Das Pogramm „Kinder lernen Schwimmen“ wird nun fortgeführt sowie um einen dritten Förderbaustein und insgesamt 120.000 Euro erweitert.

Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die qualifizierte Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Alter bis max. 14 Jahren anbieten und/oder ihren Übungsleiter*innen eine Ausbildung zum/r Schwimmlehrer*in ermöglichen wollen. Und NEU: Vereine, die Bäderkosten in Form von Badmieten im Förderzeitraum vorweisen können.

Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die qualifizierte Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Alter bis max. 14 Jahren anbieten und/oder ihren Übungsleiter*innen eine Ausbildung zum/r Schwimmlehrer*in ermöglichen wollen. Und NEU: Vereine, die Bäderkosten in Form von Badmieten im Förderzeitraum vorweisen können.

Gefördert wird durch drei Bausteine:

  • Baustein 1: Es werden qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) mit einem pauschalen Betrag gefördert.
  • Baustein 2: Es werden bis zu 50 % der Lehrgangsgebühr zur Ausbildung von Schwimmlehrer*innen (Trainer*in-Grundausbildung C-Breitensport Schwimmen mit dem Profil Kinder und Jugendliche oder Trainerassistent*innen) übernommen.
  • NEU: Baustein 3: Es können Bäderkosten, insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen, in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen.

Die Zuschusshöhe 

  • Baustein 1: beträgt bei einer Mindestdauer von 300 Minuten 50,00 Euro pro Teilnehmer*in.
  • Baustein 2: Bis zu 50% der Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer*in eines Vereins.
  • NEU: Baustein 3: Baustein 3 hat insgesamt eine Fördersumme von 20.000,00 Euro zur Verfügung. Diese wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.

Die Förderhöhe pro Verein beträgt je nach Antragslage max. 1.500,00 Euro und kann sich aus allen Bausteinen (1, 2 und 3) zusammensetzen.

Förderzeitraum ist vom 01.05.2022 bis 31.12.2022

  • Durchführung eines qualifizierten Schwimmkurs-Angebots, welches mindestens 300 Minuten umfasst und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt wird.
  • Es können Maßnahmen im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 31.12.2022 gefördert werden. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der Gesamtprojektsumme in Höhe von 100.000 Euro (Baustein 1+2).
  • Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren).
  • Abgabe einer entsprechenden Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse, die geplante Zahl der Teilnehmer*innen und eines abschließenden Sachberichtes.
  • NEU: Die in Baustein 3 geförderten Bäderkosten in Form von Badmieten müssen im Rahmen eines Vereinsangebots zum Ausüben des Schwimmsports angefallen sein.

Förderfähige Kosten

  • Baustein 1 wird mit einer Pauschale gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarf enthalten.
  • Baustein 2 deckt 50% der Lehrgangsgebühr der Schwimmlehrer*innen-Ausbildung.
  • Baustein 3 fördert Bäderkosten, insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen, in Form von Badmieten. Eventuelle von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde.

Förderausschluss

  • Für den Baustein 3: Kosten für andere Angebote der Vereine wie z.B. Wassergymnastik, Wasserball etc., bei welchen nicht primär das Ausüben von Schwimmen im Zentrum steht.

Antrag

  1. Laden Sie das Antragsformular hier oder bei ihrem zuständigen Sportbund herunter, füllen Sie die Felder aus und setzen ihre Unterschrift darunter.
  2. Senden Sie den Antrag mit der Ausschreibung der Schwimmkurse an den zuständigen regionalen Sportbund.
  3. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Bewilligung.
  4. Achtung: Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der Gesamtprojektsumme in Höhe von 100.000 Euro (Baustein 1+2). Für Baustein 3 steht insgesamt eine Fördersumme von 20.000,00 Euro zur Verfügung. Diese wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.

Auszahlung & Abrechnung

  1. Reichen Sie nach entsprechender Bewilligung einen Sachbericht ein. Dieser muss unterschrieben bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis 30.11.2022 beim zuständigen regionalen Sportbund vorliegen. Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2022 müssen realistisch geschätzt werden.
    Sollte zwischen der geschätzten und tatsächlichen Antragssumme ein gravierender Unterschied bestehen, ist dies dem jeweiligen Sportbund spätestens zum 31.01.2023 mitzuteilen. Zu viel gezahlte Förderungen können zurückgefordert werden.
  2. Nach der Prüfung erfolgt im Anschluss auf Basis des Sachberichts und der sich hieraus tatsächlich ergebenden Fördersumme die Auszahlung.
  3. Entsprechende Projektunterlagen (wie z.B. Originalrechnungen, Ausschreibungen oder Teilnehmerlisten, etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.

Heike Franke

Referentin Breitensport
Telefon: 06131-2814 202
h.franke@sportbund-rheinhessen.de