Schwimmprogramm “Kinder lernen schwimmen”
Bereits in den letzten beiden Jahren haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm »Kinder lernen schwimmen« durchgeführt. Dies wird nun auch 2023 etwas modifiziert fortgeführt: Insgesamt stehen 117.500 Euro für zwei Förderbausteine zur Verfügung. Obwohl sicheres Schwimmen überlebenswichtig ist, zeichnet sich der Trend, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können, bereits seit Jahren ab. Damit wieder mehr Kinder in RLP schwimmen lernen, wird das Förderprogramm fortgeführt und umfasst in diesem Jahr die folgenden beiden Bausteine:
Baustein 1 – Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert (Förderhöhe pro Verein zunächst maximal 1.500 Euro). In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen, von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden und der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein. Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 2 – Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Etwaige von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zugrunde. Für diesen Baustein stehen 17.500 Euro zur Verfügung. Diese werden je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die qualifizierte Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Alter bis max. 14 Jahren anbieten und/oder ihren Übungsleiter*innen eine Ausbildung zum/r Schwimmlehrer*in ermöglichen wollen. Und NEU: Vereine, die Bäderkosten in Form von Badmieten im Förderzeitraum vorweisen können.
Gefördert wird durch zwei Bausteine:
Baustein 1 – Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert (Förderhöhe pro Verein zunächst maximal 1.500 Euro). In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten. Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen, von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden und der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein. Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 2 – Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Etwaige von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zugrunde. Für diesen Baustein stehen 17.500 Euro zur Verfügung. Diese werden je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Die Zuschusshöhe
- Insgesamt 117.500 Euro stehen für zwei Förderbausteine zur Verfügung.
Die Förderhöhe pro Verein beträgt je nach Antragslage max. 1.500,00 Euro und kann sich aus allen Bausteinen (1, 2 und 3) zusammensetzen.
Förderzeitraum ist bis zum 15.10.2023; Einreichung Sachbericht bis 01.11.2023 (Baustein 1) und 30.11.2023. Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2023 müssen realistisch geschätzt werden (Baustein 2)
Baustein 1: Durchführung eines qualifizierten Schwimmkurs-Angebots, welches mindestens 300 Minuten umfasst und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt wird.
Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren).
Abgabe einer entsprechenden Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse, die geplante Zahl der Teilnehmer*innen und eines abschließenden Sachberichtes.
Baustein 2: Geförderte Bäderkosten in Form von Badmieten müssen im Rahmen eines Vereinsangebots zum Ausüben des Schwimmsports angefallen sein.
Förderfähige Kosten
Baustein 1: Wird mit einer Pauschale gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.
Baustein 2: Fördert Bäderkosten, insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen, in Form von Badmieten. Eventuelle von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde.
- Laden Sie das entsprechende Antragsformular zu Baustein 1 oder 2 herunter, füllen Sie die Felder aus und setzen ihre Unterschrift darunter.
- Senden Sie den Antrag mit den jeweiligen Informationen (z.B. Ausschreibung der Schwimmkurse, Berechnung der Badmieten) an den Sportbund Pfalz.
- Nach erfolgreicher Prüfung des Antrages erhält der Antragssteller eine Bewilligung. Die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und im Rahmen der landesweiten Gesamtprojektsumme für die verschiedenen Bausteine.
- Reichen Sie nach entsprechender Bewilligung einen Sachbericht (Baustein 1) ein. Dieser muss unterschrieben bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch bis 30.11.2023 beim Sportbund vorliegen. Die zu erwartenden Bäderkosten für den Monat Dezember 2023 müssen realistisch geschätzt werden. Sollte zwischen der geschätzten und tatsächlichen Antragssumme ein gravierender Unterschied bestehen, ist dies dem jeweiligen Sportbund spätestens zum 31.01.2024 mitzuteilen. Zu viel gezahlte Förderungen können zurückgefordert werden.
- Nach der Prüfung erfolgt im Anschluss auf Basis der eingereichten Nachweise und der sich hieraus tatsächlich ergebenden Fördersumme die Auszahlung.
- Entsprechende Projektunterlagen (wie z.B. Originalrechnungen, Ausschreibungen oder Teilnehmerlisten, etc.) sind durch den Verein aufzubewahren.

Heike Franke
Referentin Breitensport
Telefon: 06131-2814 202
h.franke@sportbund-rheinhessen.de