Jugendordnung

Durch die Einführung einer Jugendordnung dokumentiert ein Verein, dass die Kinder und Jugendlichen bzw. die Kinder- und Jugendarbeit eine bedeutende Stellung im Verein einnimmt.

Im Idealfall hat sich sowohl die Jugendversammlung, als auch die Mitgliederversammlung des Vereins intensiv mit dem Sinn und Zweck einer Jugendordnung auseinandergesetzt und auch einzelne Aussagen dieser Ordnung beraten. Die Aussagen „Die Jugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel. Näheres regelt die Jugendordnung“, werden in die Vereinssatzung aufgenommen.

Die erwachsenen Mitglieder des Vereins bekunden damit, dass ihnen die pädagogischen und politischen Ziele der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ein ernsthaftes Anliegen sind.

Hier findet ihr Hilfestellungen zur Erstellung einer Jugendordnung, bei Fragen stehen wir euch gerne zur Seite.

Musterjugendordnung

Leitfaden zur Verabschiedung der Jugendordnung

Jugendordnung der Sportjugend Rheinhessen

Katrin Siemon

Abteilungsleiterin

06131-2814 210
k.siemon@sportbund-rheinhessen.de