Lizenzen
Übungsleiter*in
Nebenamtliche Übungsleiter*innen der Vereine
Innerhalb dieser Förderung wird die Kinder- und Jugendarbeit besonders berücksichtigt. Grundlage der Bezuschussung ist die Anzahl der lizenzierten Übungsleiter*innen (ÜL-Pauschale) wie auch die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre. Bei der Bezuschussung wird unterschieden zwischen nebenamtlich tätigen Übungsleiter*innen und hauptamtlich tätigen Übungsleiter*innen. Die Antragstellung erfolgt online über das das Sportportal unter sportportal-rheinhessen.de. Sobald die Bestandserhebung vorgelegt wurde, steht ein gesondertes Antragsformular, der „Jahressammelantrag“, für nebenamtlich tätige Übungsleiter*innen zur Verfügung. Der Jahressammelantrag muss vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen bis zum 31.03. des Antragsjahres bei uns vorliegen. Die Bezuschussung der nebenamtlichen Übungsleiter*innen erfolgt bei uns rückwirkend. Das bedeutet, dass Lizenzinhaber*innen des Vereins, welche im Grundlagenjahr (Vorjahr) mindestens 40 Stunden für einen Verein tätig waren, bei der Bezuschussung berücksichtigt werden können. Zudem muss die DOSB-Lizenz bis zum 31.12. des Grundlagenjahres gültig sein, damit eine Bezuschussung der Übungsleiter*innen möglich ist.
Es werden nur Übungsleiter*innen / Trainer*innen (Mindestalter 18 Jahre) mit einer gültigen DOSB-Lizenz bezuschusst. Es muss für neue Verbandstrainer*innen ein Vertrag zwischen Verband und Trainer*in vorgelegt werden. Die Bezuschussung wird durch ein formloses Anschreiben des Verbands an uns beantragt. Eine Bezuschussung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung aller geforderten Unterlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt aktuell pro Stunde 6,00 € (maximal: 30 Std. pro Monat, bei Landesverbänden 10 Std. pro Monat).
Es werden nur Übungsleiter*innen / Trainer*innen (Mindestalter 18 Jahre) mit einer gültigen DOSB-Lizenz bezuschusst, die wöchentlich mindestens 15 Stunden für den Verein arbeiten. Daher muss ein Arbeitsvertrag mit Angaben zum monatlichen Arbeitsumfang und zur Höhe des Brutto-Monatsentgeltes vorliegen. Die Bezuschussung wird durch ein formloses Anschreiben des Vereins/Verbands an uns beantragt. Mit dem Erstantrag sowie in jedem folgenden Antragsjahr ist eine Lohnsteuerbescheinigung (Verdienstnachweis) des Vorjahres einzureichen. Eine Bezuschussung erfolgt erst nach Eingang und Prüfung aller geforderten Unterlagen. Die Höhe des Zuschusses beträgt aktuell pro Stunde 1,50 € (maximal: 160 Std. = 240,00 € pro Monat).
Jugendleiter*in
Mit diesem Zuschuss soll die außersportliche Jugendarbeit in den Sportvereinen gefördert werden. Antragsberechtigt sind Vereine, die einen ausgebildeten DOSB-Jugendleiter haben und eine Jugendordnung vorweisen können. Vereine ohne jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre werden nicht bezuschusst.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über unser Sportportal. Die Bezuschussung der Jugendleiter erfolgt rückwirkend. D.h. Lizenzinhaber des Vereins, welche im Vorjahr für einen Verein tätig waren, können bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Der Zuschussantrag muss bis zum 31.03. des Antragsjahres online abgeschlossen und das ausgedruckte Antragsformular mit den Unterschriften des Jugendleiters bei der Sportjugend Rheinhessen eingegangen sein.
Vereine bis 800 Mitglieder bekommen zwei Inhaber*innen einer gültigen Lizenz bezuschusst.
Vereine ab 800 Mitglieder haben die Möglichkeit für drei Lizenzinhaber*innen einen Zuschuss zu bekommen.
Die Bezuschussung erfolgt als Pauschal-Bezuschussung pro lizenzierten Jugendleiter. Die Pauschale beträgt bis zu 250,00 Euro je Verein in Abhängigkeit der Haushaltsmittel. Die Zuschüsse dürfen ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit verwendet werden.
Vereinsmanager*in
Die Tätigkeit lizenzierter Vereinsmanager*innen wird vom Landessportbund Rheinland-Pfalz bezuschusst. Voraussetzung für die Bezuschussung von nebenamtlich Tätigen ist, dass zwischen Verein und Vereinsmanager*in ein Vertrag besteht und der/die Vereinsmanager*in mindestens 100 Stunden im Jahr für den Verein tätig ist. Fachverbände ohne hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle sind hier entsprechend antragsberechtigt. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager*innen (steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt) gelten gesonderte Regelungen. Die ausführlichen Zuschussbedingungen finden Sie in den Zuschussrichtlinien.
Die Antragstellung erfolgt online über das sportportal-rheinhessen.de. Sobald die Bestandserhebung vorgelegt wurde, stehen gesonderte Antragsformulare sowohl für nebenamtlich als auch für hauptamtlich tätige Vereinsmanager*innen zur Verfügung. Die PDF zum Antrag muss vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen bis zum 31.03. des Antragsjahres bei uns vorliegen. Rückfragen und der Bescheid zum Antrag erfolgen per E-Mail über uns; ebenso das Bewilligungsschreiben. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über den Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Die Zuschusshöhe wird jährlich neu festgelegt. Grundlage sind die zur Verfügung stehenden Landesmittel und die Anzahl der zu bezuschussenden Lizenzinhaber, die Anzahl der Vereinsmitglieder und bei hauptamtlich Tätigen die Jahresarbeitsstundenzahl. Die Höhe der Zuschüsse hat sich seit 2017 wie folgt entwickelt:
Jahr | Vereinsmanager*in Nebenamt Pauschale | Vereinsmanager*in Nebenamt je Mitglied | Vereinsmanager*in Hauptamt je Stunde |
2022 | 338,00 € | 0,28 € | 1,24 € |
2021 | 312,00 € | 0,28 € | 1,10 € |
2020 | 323,00 € | 0,25 € | 1,05 € |
Die Tätigkeit lizenzierter Vereinsmanager*innen wird vom Landessportbund Rheinland-Pfalz bezuschusst. Voraussetzung für die Bezuschussung von nebenamtlich Tätigen ist, dass zwischen Verein und Vereinsmanager*in ein Vertrag besteht und der/die Vereinsmanager*in mindestens 100 Stunden im Jahr für den Verein tätig ist. Fachverbände ohne hauptamtlich besetzte Geschäftsstelle sind hier entsprechend antragsberechtigt. Für hauptamtlich tätige Vereinsmanager*innen (steuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt) gelten gesonderte Regelungen. Die ausführlichen Zuschussbedingungen finden Sie in den Zuschussrichtlinien.
Die Antragstellung erfolgt online über das sportportal-rheinhessen.de. Sobald die Bestandserhebung vorgelegt wurde, stehen gesonderte Antragsformulare sowohl für nebenamtlich als auch für hauptamtlich tätige Vereinsmanager*innen zur Verfügung. Die PDF zum Antrag muss vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen bis zum 31.03. des Antragsjahres bei uns vorliegen. Rückfragen und der Bescheid zum Antrag erfolgen per E-Mail über uns; ebenso das Bewilligungsschreiben. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über den Landessportbund Rheinland-Pfalz.
Die Zuschusshöhe wird jährlich neu festgelegt. Grundlage sind die zur Verfügung stehenden Landesmittel und die Anzahl der zu bezuschussenden Lizenzinhaber, die Anzahl der Vereinsmitglieder und bei hauptamtlich Tätigen die Jahresarbeitsstundenzahl. Die Höhe der Zuschüsse hat sich seit 2017 wie folgt entwickelt:
Jahr | Vereinsmanager*in Nebenamt Pauschale |
2022 | 338,00 € |
2021 | 312,00 € |
2020 | 323,00 € |
2019 | 320,00 € |
2018 | 332,00 € |
2017 | 332,00 € |
Jahr | Vereinsmanager*in Nebenamt je Mitglied |
2022 | 0,28 € |
2021 | 0,28 € |
2020 | 0,25 € |
2019 | 0,23 € |
2018 | 0,24 € |
2017 | 0,24 € |
Jahr | Vereinsmanager*in Hauptamt je Stunde |
2022 | 1,24 € |
2021 | 1,10 € |
2020 | 1,05 € |
2019 | 1,10 € |
2018 | 1,25 € |
2017 | 1,25 € |
Aline Bessling
Abteilungsleiterin Qualifizierung
Telefon: 06131-2814 201
a.bessling@sportbund-rheinhessen.de
Lena Lander
Qualifizierung
06131-2814 212
l.lander@sportbund-rheinhessen.de
Stefan Keck
Bildungsreferent
Telefon: 06131-2814 207
s.keck@sportbund-rheinhessen.de