Vereint in Bewegung – draußen aktiv

Nach dem großen Erfolg der Kampagne „Vereint in Bewegung – draußen aktiv“ im Jahr 2024 setzen die Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Landessportbund sowie die regionalen Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland ihre Initiative fort. Unter dem Motto „Vereint in Bewegung – gemeinsam aktiv“ startet am 1. April 2025 eine neue Kampagne, die bis zum 30. September 2025 läuft. Ziel ist es erneut, niedrigschwellige und kostenfreie Sport- und Bewegungsangebote für alle Menschen in verschiedenen Lebenswelten anzubieten. Diese können in Parks, auf Grünflächen sowie in öffentlichen oder vereinseigenen Sportanlagen stattfinden. Eine wesentliche Neuerung der Kampagne ist die erweiterte Fördermöglichkeit: Neben Sportvereinen können sich nun auch andere Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen beteiligen. Dadurch sollen noch mehr Menschen Zugang zu vielfältigen Bewegungsangeboten erhalten. Förderberechtigt sind Anbieter, die mindestens fünf Termine von jeweils 60 Minuten durchführen. Zur Unterstützung des Engagements gibt es eine einmalige Pauschale von 300 Euro zur Deckung von Kosten für Organisation, Öffentlichkeitsarbeit, Werbematerialien, Fahrtkosten und weiteres.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kompetenzzentrum Land in Bewegung: rheinland-pfalz-land-in-bewegung@mdi.rlp.de

  • Die Förderung umfasst eine einmalige Pauschale von 300 Euro für den Organisationsaufwand, Werbemaßnahmen, Druckkosten, Fahrtkosten, Kleinmaterialien u.v.m.
  • Anfallende Kosten für die Anleitung der Angebote können zusätzlich in Höhe von 13,00 Euro pro Stunde / pro Person, maximal 30 Stunden je Anbieter, geltend gemacht werden.
  • Maximale Förderhöhe je Anbieter 690 Euro.
  • Sollte das Budget erschöpft sein, zählt die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
  • Es besteht kein Recht auf Förderung.
  • Die Projektabrechnung erfolgt bis spätestens 15. Oktober 2025.
  • Der Projektantrag muss mindestens 5 Termine umfassen. 
  • Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit der Anbieter.
  • Verwendungsnachweise und Sachberichte sind spätestens vier Wochen nach Abschluss der Projektmaßnahmen vorzulegen. 
  • Die digitale Antragstellung erfolgt über das Online-Formular bis 31. Juli 2025.
  • Die öffentlichkeitswirksame Ankündigung der jeweiligen Projektmaßnahmen ist Aufgabe des Anbieters.