Vereint in Bewegung – draußen aktiv

Die Landesregierung, der Landessportbund Rheinland-Pfalz und die Sportbünde Pfalz, Rheinhessen und Rheinland rufen im Rahmen einer neuen gemeinsamen Kampagne „Vereint in Bewegung – draußen aktiv“ alle Sportvereine in Rheinland-Pfalz auf, im Zeitraum vom 15. April bis 30. September 2024 niedrigschwellige und kostenfrei zugängliche Bewegungs- und Sportangebote für alle Menschen im öffentlichen Raum anzubieten. Dies können beispielsweise Parkanlagen, Grünflächen oder auch öffentliche und vereinseigene Sportanlagen sein. Dadurch bietet sich Ihnen die Möglichkeit auf Ihr vielfältiges Bewegungs- und Sportangebot hinzuweisen, die Bürgerinnen und Bürger zur Bewegung zu motivieren und weitere Vereinsmitglieder zu gewinnen. Für diese landesweit geplante Kampagne stellt das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) den Sportvereinen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung. Anmeldezeitraum ist vom 15. Februar bis 31. Juli 2024.

Das besondere Engagement und der Aufwand Ihres Vereins werden mit einer einmaligen Pauschale von 300,00 Euro für den Organisationsaufwand, Öffentlichkeitsarbeit, Werbemaßnahmen, Druckkosten, Fahrtkosten, Kleinmaterialien uvm. gefördert. Zusätzlich können die für diese Aktion entstehenden Übungsleitungskosten in Höhe von 13,00 Euro pro Stunde bis maximal 30 Übungsleitungsstunden (390,00 Euro) geltend gemacht werden. Die maximale Förderung je Verein beträgt somit 690,00 Euro.

  • Digitaler Projektantrag (siehe Anmeldformular unten) bis 31. Juli 2024 unter Angabe aller Vereinsdaten, Maßnahmenbeschreibung, Anzahl der Stunden sowie Übungsleiter und der Örtlichkeit an das Kompetenzzentrum Land in Bewegung (KLB)
  • Wünschenswert ist die gegenseitige Kontaktaufnahme der Sportvereine und der jeweiligen Bewegungsmanagerinnen bzw. Bewegungsmanager
  • Eingegangener Antrag wird im KLB geprüft und mit Bewilligungsbescheid von bis zu 690 € zugesagt
  • Öffentlichkeitswirksame Ankündigung der Maßnahmen durch den Sportverein
  • Einreichen von Verwendungsnachweis und Evaluationsbogen nach Durchführung der Maßnahmen.
  • Auf Grundlage des Verwendungsnachweises wird eine Auszahlungsmitteilung versandt und das Geld ausgezahlt

Als Voraussetzung sollen Vereine im Zeitraum vom 15. April bis 30. September 2024 niedrigschwellige und kostenfrei zugängliche Bewegungs- und Sportangebote für alle Menschen im öffentlichen Raum anbieten. Dies können beispielsweise Parkanlagen, Grünflächen oder auch öffentliche und vereinseigene Sportanlagen sein.

Jeder Sportverein kann maximal eine Aktion mit mindestens drei Terminen von mindestens 60 Minuten durchführen.

Die organisatorische Abwicklung der Kampagne „Vereint in Bewegung – draußen aktiv“ erfolgt durch das Kompetenzzentrum „Land in Bewegung“ beim MdI. Alle Informationen sowie die Antragstellung werden auf der Webseite der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung“ (https://land-in-bewegung.rlp.de/bewegungsangebote/landesweite-bewegungsaktionen/vereint-in-bewegung) bereitgestellt.

Alexander Beuerle

Geschäftsstellenleiter
Telefon: 06131-2814 208
a.beuerle@sportbund-rheinhessen.de