Versicherung

Sportversicherung

Die Sportversicherung (weltweit) betrifft alle Mitglieder – Sportler*innen, Betreuer*innen, Übungsleiter*innen, Vorstands- und Ausschussmitglieder und alle Personen, die ständig oder zeitweise mit der Wahrnehmung einer Aufgabe (durch den oder für den Verein oder die Organisation) betraut sind.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, während der Fahrt zum Sport (Wettkampf, Training usw.), bei der Sportausübung und auf der Rückfahrt (bis zum Betreten der Wohnung).

"Schnuppertraining" für neue Vereinsmitglieder:

Der Verein muss den Trainingsstart intern dokumentieren, damit er im Schadenfall den Zeitraum nachweisen kann.

Der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder endet 4 Wochen nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde, denn in der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages sind Nichtmitglieder mitversichert, die eine Mitgliedschaft in einem unserer Vereine anstreben und hierzu dort probeweise an Übungsstunden teilnehmen.

Jugendfreizeiten und „Ferien am Ort“ im Verein – alle Teilnehmer sind versichert!
Für alle teilnehmenden Nichtmitglieder bis zum 27. Lebensjahr* bietet unser Sportversicherungsvertrag ab sofort Unfall-Versicherungsschutz während der gesamten Jugendfreizeit. Für die Nichtmitglieder bestand bisher kein Versicherungsschutz bzw. konnten nur mit einer Zusatzversicherung mitversichert werden. Auch eine Anmeldung ist zukünftig nicht mehr erforderlich.

(*die zu Beginn der Teilnahme an dieser Maßnahme das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Freiwillige Unfallversicherung

Der Gesetzgeber und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) haben erkannt, dass die Absicherung ehrenamtlich Engagierter verbessert werden muss. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVGM), das am, 05. November 2008 in Kraft getreten ist, wurde der ehrenamtliche Personenkreis erweitert, der freiwillig versichert werden kann.

Was bedeutet das für den Sport?
Die Unfallversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII für nach Satzung gewählte ehrenamtliche Vorstände in gemeinnützigen Organisationen kann künftig auch für die Vereinsmitglieder abgeschlossen werden, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Vorstandes im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Dies sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen Rahmen eines definierten Projektes ausgeübt werden. Beauftragte Ehrenamtsträger*innen in diesem Sinne können z.B. sein: Die dem Sportverein zugehörenden Mitglieder mit einer Funktion als Schieds-, Kampf- oder Linienrichter*in, Tätigkeiten als Projektbeauftragte*r o.ä. auch für diesen Personenkreis kann also die freiwillige Ehrenamtsversicherung abgeschlossen werden.

Hier können Sie die Meldung online vornehmen oder eine formlose Schadensanzeige an: bv.mainz@vbg.de senden, diese Mail sollte alles Wissenswerte über den Unfall enthalten aber auch die genaue Anschrift des/der Verletzten mit Telefonnummer, damit die VBG sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Die Unfallmeldung

Die Unfallanzeige des Vereins sollte den Namen des Vereins, den Namen des/der Verletzten und dessen/deren Funktion im Verein im Rahmen des Auftrags bzw. den Nachweis des Amtes in der Satzung enthalten. Weiterhin ist die etwaige Zugehörigkeit zu einem Landessportbund (LSB) anzugeben. Zudem ist zu bestätigen, dass der Verein über den LSB von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.

Für viele Sportvereine stellen sich immer wieder folgende Fragen: Was will die VBG von uns? Warum müssen wir ihr angehören – wir sind doch schon privat versichert! Welche Vorteile haben wir davon? Diese Fragen sollen im hier hinterlegten Flyer beantwortet werden.

Dirk Trendler

Generali 
Telefon: 06131-2814 214
dirk.trendler@generali.com

Peter Kobel 

Generali 
Telefon: 06131-2814 214
peter.kobel@generali.com