Versicherung
Sportversicherung
Die Sportversicherung (weltweit) betrifft alle Mitglieder – Sportler*innen, Betreuer*innen, Übungsleiter*innen, Vorstands- und Ausschussmitglieder und alle Personen, die ständig oder zeitweise mit der Wahrnehmung einer Aufgabe (durch den oder für den Verein oder die Organisation) betraut sind.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, während der Fahrt zum Sport (Wettkampf, Training usw.), bei der Sportausübung und auf der Rückfahrt (bis zum Betreten der Wohnung).
"Schnuppertraining" für neue Vereinsmitglieder:
Der Verein muss den Trainingsstart intern dokumentieren, damit er im Schadenfall den Zeitraum nachweisen kann.
Der Versicherungsschutz für Nichtmitglieder endet 4 Wochen nach der erstmaligen Teilnahme an einer Übungsstunde, denn in der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages sind Nichtmitglieder mitversichert, die eine Mitgliedschaft in einem unserer Vereine anstreben und hierzu dort probeweise an Übungsstunden teilnehmen.
Jugendfreizeiten und „Ferien am Ort“ im Verein – alle Teilnehmer sind versichert!
Für alle teilnehmenden Nichtmitglieder bis zum 27. Lebensjahr* bietet unser Sportversicherungsvertrag ab sofort Unfall-Versicherungsschutz während der gesamten Jugendfreizeit. Für die Nichtmitglieder bestand bisher kein Versicherungsschutz bzw. konnten nur mit einer Zusatzversicherung mitversichert werden. Auch eine Anmeldung ist zukünftig nicht mehr erforderlich.
(*die zu Beginn der Teilnahme an dieser Maßnahme das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
Freiwillige Unfallversicherung im Ehrenamt bei der VBG
Versicherte Personen
Es können nur die Wahlämter versichert werdne, die in der Vereinssatzung verankert sind, bspw. Vorsitzender/Vorstand, Stellvertretung, Kassenwart/Schwatzmeister. Bei bestimmten satzungsgemäßen Regelungen hat der Vorstand die Möglichkeit, zur Verstärkung Vereinsmitglieder zu berufen. Diese Berufenen können ebenfalls versichert werden. Dazu muss jedoch eine derartige Ermächtigungsgrundlage in der Satzung verankert sein.
Auch die durch den Vorstand beauftragten Personen können versichert werden. Es handelt sich dabei um Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstandes im Verein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Dies sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projektes ausgeübt werden wie bspw. EDV-Beauftragte oder Festausschussleitung. Auch Schieds-, Wettkampf- und Linienrichter*innen können Beauftragte sein, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich (Einnahmen bis 840 Euro jährlich nach § 3 Nr. 26a EStG) ausüben. Im Gegensatz zur Berufung bedarf es für eine Beauftragung keiner expliziten Satzungsregelung.
Hier können Sie die Meldung online vornehmen oder eine formlose Schadensanzeige an: bv.mainz@vbg.de senden, diese Mail sollte alles Wissenswerte über den Unfall enthalten aber auch die genaue Anschrift des/der Verletzten mit Telefonnummer, damit die VBG sich mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
Die Unfallmeldung
Die Unfallanzeige des Vereins sollte den Namen des Vereins, den Namen des/der Verletzten und dessen/deren Funktion im Verein im Rahmen des Auftrags bzw. den Nachweis des Amtes in der Satzung enthalten. Weiterhin ist die etwaige Zugehörigkeit zu einem Landessportbund (LSB) anzugeben. Zudem ist zu bestätigen, dass der Verein über den LSB von der freiwilligen Versicherung für seine Ehrenamtlichen Gebrauch gemacht hat.
Für viele Sportvereine stellen sich immer wieder folgende Fragen: Was will die VBG von uns? Warum müssen wir ihr angehören – wir sind doch schon privat versichert! Welche Vorteile haben wir davon? Diese Fragen sollen in der hier hinterlegten Broschüe beantwortet werden.
Dirk Trendler
Generali
Telefon: 06131-2814 214
dirk.trendler@generali.com
Peter Kobel
Generali
Telefon: 06131-2814 214
peter.kobel@generali.com