Digitalisierung der Fachverbände
Die Digitalisierung und technologische Modernisierung der Fachverbände in Rheinland-Pfalz soll durch gezielte Fördermaßnahmen vorangetrieben werden. Dies umfasst die Optimierung von Mitgliedsverwaltungssoftware, den Aufbau digitaler Geschäftsstellen und die Schulung von Anwender*innen. Ziel ist es, die Arbeitsweise der Fachverbände effizienter, flexibler und zukunftsorientierter zu gestalten.
- Weiterentwicklung bestehender Verbandssoftware zur Mitgliederverwaltung oder eines Dokumentenmanagementsystems.
- Einrichtung von digitaler Buchhaltung und Finanzprogrammen.
- Integration der Software in bestehende Systeme wie die Interconnect-Software der Sportbünde. Anschluss an Software von Spitzenverbänden.
- Ziel: Verbesserung der Verwaltungsprozesse und der Datenübersicht.
- Implementierung moderner Software-Umgebungen, die ortsungebundene Zusammenarbeit ermöglichen (z. B. Cloud-Lösungen, SharePoint).
- Ausbau hybrider oder rein digitaler Sitzungs- und Ausschussstrukturen.
- Modernisierung interner Geschäftsprozesse zur Steigerung der Effizienz.
- Organisation von Fortbildungen zur Nutzung neuer Software-Strukturen.
- Sicherstellung der Schulung sowohl ehrenamtlicher als auch hauptberuflicher Mitarbeiter*innen.
- Ziel: Nachhaltige Nutzung der digitalen Werkzeuge und Systeme.
Zielgruppe: Fachverbände und Landesfachverbände in Rheinland-Pfalz.
Höhe der Förderung: Maximal 7.500 Euro pro Verband.
Nicht förderfähig: Klassische Hardware (Laptops, Drucker, Scanner)
Zeitrahmen: Förderung ab sofort, auch rückwirkend für das laufende Jahr 2025. Mittel stehen voraussichtlich auch in im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung.
- Regionale Fachverbände stellen ihre Anträge bei ihren jeweiligen Sportbünden. Beim Sportbund Rheinhessen ist dies der Vorstand Thorsten Richter (t.richter@sportbund-rheinhessen.de).
- Landesfachverbände wenden sich direkt an den Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB).
- Anträge müssen eine kurze Beschreibung des Vorhabens und ein konkretes Angebot bzw. Rechnungen enthalten. Ein Finanzierungsplan muss vorliegen.
- Bitte das Antragsformular nutzen.
- Eingegangene Anträge werden durch die zuständigen Stellen (Sportbünde oder LSB) auf Vollständigkeit und Erfüllung der Förderkriterien überprüft und der GF-Runde zur Entscheidung vorgelegt
- Bewilligung erfolgt schriftlich durch die zuständige Stelle.
- Die Mittel werden nach Einreichung der Rechnungen durch den Landessportbund Rheinland-Pfalz ausgezahlt.
- Inhalt Verwendungsnachweis: Darstellung der Ergebnisse, Nachweise über entstandene Kosten und ggf. eine Evaluierung der Maßnahmen.
Thorsten Richter
Vorstand
Telefon: 06131-2814 205
t.richter@sportbund-rheinhessen.de