Ehrungen

Ohne ein funktionierendes und lebendiges Ehrenamt wäre der organisierte Sport in seiner jetzigen Ausgestaltung undenkbar. Allein in Rheinland-Pfalz engagieren sich rund 116.000 Ehrenamtliche in Sportvereinen und Sportverbänden in den unterschiedlichsten Funktionen.

Ehrungen des Sportbundes Rheinhessen

Bitte reichen Sie uns maximal 5 Anträge ein, da an einem von uns wahrgenommenen Termin nicht mehr Ehrungen vorgenommen werden können. Zu beachten ist, dass eine Person an einem Termin nicht gleichzeitig vom Fachverband und uns geehrt werden kann, wir bitten dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Um unseren Vertreter*innen die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild über Ihren Verein zu machen, bitten wir Sie, uns frühzeitig Ihre Festschrift bzw. einen Abriss über die Vereinsgeschichte zukommen zu lassen.

Alle Anträge sind zwei Monate vor dem Tag der Verleihung ausschließlich über unser Sportportal mittels dem Modul “Ehrungsantrag” zu beantragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir seit dem 01.04.2024 die postalische Einsendung oder digitale Einsendung von PDF-Dokumenten nicht mehr bearbeiten werden. Bei Fragen zur online Beantragung helfen wir Ihnen sehr gerne weiter. Weitere Details finden Sie in der Ehrungsordnung und den Hinweisen zur Ehrungsordnung

Die Verleihung der Ehrennadel in Bronze setzt eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Verein voraus.

Die Verleihung der Ehrennadel in Silber setzt in der Regel den Besitz der Ehrennadel in Bronze sowie eine 15 jährige ehrenamtliche Tätigkeit voraus.

Die Verleihung der Ehrennadel in Gold setzt in der Regel den Besitz der Ehrennadel in Silber und eine 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit, davon mindestens 10 Jahre im geschäftsführenden Vorstand mit BGB §26 Verantwortung, voraus. 

Der Ehrenbrief des Sportbundes Rheinhessen wird an Personen verliehen, die sich durch ihr herausragendes, persönliches Engagement im Sport ausgezeichnet haben. Die Verleihung des Ehrenbriefes berechtigt zum Tragen der Ehrennadel in Gold des Sportbundes Rheinhessens.

Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitarbeiter*innen verliehen, die sich in außergewöhnlichem Maße um die Entwicklung des Sportbundes Rheinhessen verdient gemacht haben.

Der Titel "Ehrenpräsident*in" des Sportbundes, wird an Präsident*innen verliehen, die sich um die Entwicklung des Sportbundes verdient gemacht haben. Sie können von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Präsidiums zum*zur Ehrenpräsident*in ernannt werden.

Die Ehrenurkunde an Vereine wird anlässlich eines 25-jährigen, 50-jährigen, 75-jährigen, usw., -Jubiläums von uns verliehen.

Ehrungen der Sportjugend Rheinhessen

Die Ehrung "Junges Ehrenamt im Sport" der Sportjugend Rheinhessen richtet sich an alle ehrenamtlich engagierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen unserer Vereine und Fachverbände zwischen 14 und 27 Jahren. Alle Anträge sind zwei Monate vor dem Tag der Verleihung ausschließlich über unser Sportportal mittels dem Modul “Ehrungsantrag” zu beantragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir seit dem 01.04.2024 die postalische Einsendung oder digitale Einsendung von PDF-Dokumenten nicht mehr bearbeiten werden. Bei Fragen zur online Beantragung helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Wer kann diese Ehrung erhalten? Alle ehrenamtlich engagierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen unserer Vereine und Fachverbände zwischen 14 und 27 Jahren.

Wer kann die Ehrung beantragen? Sportvereine, Fachverbände aus Rheinhessen sowie die Kreisjugendausschüsse, der Vorstand der Sportjugend Rheinhessen, sowie unser Präsidium. Es können pro Jahr drei Jugendliche/ junge Erwachsene vorschlagen werden.

Wie sieht die Ehrung aus? Die Ehrung beinhaltet eine Urkunde, eine Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit für Bewerbungsunterlagen/ Lebenslauf sowie ein kleines Präsent.

Ehrungen des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes

Informationen zum Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz, dem Sport-Obelisken sowie der Sportplakette des Bundespräsidenten finden Sie nachstehend. 

Der Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz wird aus Anlass des mindestens hundertjährigen ununterbrochenen Bestehens eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Vereins verliehen. Es kann auch aus Anlass eines mehr als hundertjährigen Stiftungsfestes verliehen werden, wenn dieses Stiftungsfest einen angemessenen Rahmen für die Verleihung gewährleistet (110 Jahre, 120 Jahre, 125 Jahre usw.). Der Antrag auf Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist formlos zu stellen. Sportvereine, die ihr 155., 160., 165. usw. Stiftungsfest feiern, können diese Ehrung ebenfalls beantragen. Für zurückliegende Jubiläen kann diese Ehrung nicht vergeben werden. Die Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist Voraussetzung zur Verleihung der Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin. Diese kann allen Vereinen mit 150-jährigem Jubiläum verliehen werden, denen bereits der Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz verliehen wurde. Hier finden Sie den Antrag sowie Hinweise

Der Sport-Obelisk wird jährlich vom Sportminister*in an Persönlichkeiten verliehen, die in mindestens 20-jährigem Wirken für den Sport herausragende Verdienste erworben haben. Auch Sportler*innen mit besonderer Vorbildfunktion können mit dem Sport-Obelisken geehrt werden. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung, der Sportorganisationen, der Landkreise und der kreisfreien Städte.Vorschläge sind bis zum 31. März eines Jahres an das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz) zu richten. 

Die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ ist als Auszeichnung für Turn- und Sportver­eine oder -verbände bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben und wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens verliehen.

Hier finden Sie die Richtlinien sowie das Antragsformular

Marion Schmitz

Ehrungen
Telefon: 06131-2814 223
m.schmitz@sportbund-rheinhessen.de

Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch, Freitag