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Neue Energie für den organisierten Sport

16. November 2022

Die rheinland-pfälzische Landesregierung startet eine Kommunale Klima-Offensive. 250 Millionen Euro investiert das Land für das Kommunale Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI), um Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen anzustoßen und finanziell abzusichern. Dabei kann der organisierte Sport mit seinen knapp 6.000 Sportvereinen auf vielfältige Weise von dem Investitionsprogramm profitieren.

Die Landesregierung hat eine Positivliste für Investitionen in unterschiedlichen Bereichen veröffentlicht. Aus sportlicher Sicht könnten unter anderem das Umrüsten auf LED, ein Heizungspumpentausch, steckerfertige PV-Anlagen, die Errichtung von klimafreundlichen Bewegungsplätzen und die Begrünung von Dächern und Fassaden interessant sein. Daneben unterstützt die Landesregierung auch mit know how. Dafür haben Land und Kommunen einen kommunalen Klimapakt für Beratung und Begleitung bei der Planung, Hilfe bei Antragsstellungen für Fördermittel und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen geschlossen. Interessant ist auch, dass das Landesprogramm Bundesförderungen nicht ausschließt.

Weitere Informationen zum KIPKI sind online auf den Seiten der Staatskanzlei zu finden.

Darüber hinaus wurde bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass zum 1. März 2023 eine Gaspreisbremse eingeführt wird – angestrebt mit Rückwirkung zum 1. Februar 2023. Sie gilt bis April 2024 für Gas- und Fernwärme – und zwar auch für Sportvereine. Die regelmäßige monatliche Entlastung, orientiert sich an 80 % des Vorjahresverbrauches. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde gelegt wurde. Dabei wird der Gaspreis auf 12 Cent/kwh und die Fernwärme auf 9,5 Cent/kwh gedeckelt. Zusätzlich wird der Bund zur schnellen Unterstützung im Rahmen einer (automatisch erfolgenden) Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme vollständig übernehmen.

Ab 1. Januar 2023 soll zudem eine Strompreisbremse weitere Entlastung bringen. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent/kwh gedeckelt werden. Auch die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich an einem Grundkontingent in Höhe von 80 % der Jahresverbrauchsprognose. Für eine sogenannte Härtefallregelung sieht der Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu zwölf Milliarden Euro vor. Geplant sind Hilfsprogramme für Bereiche, in denen trotz Gas- und Strompreisebremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können.

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