Materialsammlung
Prävention interpersoneller Gewalt

Materialsammlung

Hier findet ihr eine Sammlung von unterschiedlichen Materialien, Arbeitshilfen und Mustervorlagen zur Umsetzung von Maßnahmen in der Prävention, Intervention und Aufarbeitung interpersoneller Gewalt. 

Handlungsleitfaden Safe Sport (dsj/DOSB)

Der Handlungsleitfaden Safe Sport richtet sich an Sportvereine und behandelt insbesondere die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt. Er verfolgt den Anspruch, den Ansprechpersonen und Verantwortlichen im Sportverein mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.

Safe Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz bei Gewalt (dsj/DOSB)

Die vorliegende Orientierungshilfe soll Sportverbänden und -vereinen eine Orientierung bieten, um Sachverhalte, z. B. (Verdachts-)Fälle von Gewalt, rechtlich einordnen zu können. Dazu werden in der Broschüre die verschiedenen Formen von Gewalt (im Sport), d. h. psychische, physische und sexualisierte Gewalt, sowie ihnen jeweils zuzuordnende Fallbeispiele und Straftatbestände erläutert (Kapitel 2). Darüber hinaus wird ein mögliches bzw. notwendiges Vorgehen der Sportvereine bei Hinweisen auf Fälle von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt dargestellt (Kapitel 3). Abschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Sanktionsmöglichkeiten der Sportvereine gegen Täter*innen. (Kapitel 4). 
 
In der Broschüre wird dabei nicht nur das staatliche Strafrecht beleuchtet, sondern insbesondere auch der Umgang der Sportvereine mit (Verdachts-)Fällen von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt. Dies soll der Sensibilisierung von Verantwortlichen dienen und helfen ein Gespür dafür zu entwickeln, welche Verhaltensweisen im Kontext des Sports inakzeptabel oder sogar strafbar sind und wie mit diesen umgegangen werden kann. 

Schieb den Gedanken nicht weg! (BMFSJ)

Die Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ sensibilisiert und informiert über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im eigenen Umfeld und wie dagegen vorgegangen werden kann. Mit Hilfe verschiedener Info-Materialien die kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden können, werden erste und wichtige Fragen darüber wie sexuelle Gewalt erkannt werden kann und was bei einem Verdacht zu tun ist beantwortet.

nicht-wegschieben.de

Pocket Guide Kinderschutz (SJ Rheinland)

Die Spotjugend Rheinland gibt in ihrem Pocket Guide Kinderschutz den Überblick über die wichtigsten Punkte zum Thema in einem handlichen Format.

Pocket Guide Kinderschutz 

Ein Verhaltenskodex formuliert Wertevorstellungen und Prinzipien, an denen sich Vereinsmitglieder orientieren sollen. Im Rahmen der präventiven Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Sportvereine das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen achten und sie Wert auf deren Schutz legen. Für potenzielle Täter kann dies ein abschreckendes Signal sein. Außerdem verankert die Auseinandersetzung mit den Inhalten eines Verhaltenskodexes das Thema im Bewusstsein der Übungsleiter, Trainer etc. Deren Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen wird dadurch deutlich erhöht.

Die folgenden Beispiele für Ehren- bzw. Verhaltenskodex sind Musterformulierungen. Gerne könnt ihr auf dieser Grundlage einen eigenen Verhaltenskodex für euren Verein oder Verband entwickeln und ihn euren Bedürfnissen und Rahmenbedingungen anpassen.
 

Die Rahmenvereinbarung

Was ist die Rahmenvereinbarung und warum gibt es sie?

Zum 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, mit dem Ziel den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere auch sexueller Gewalt, in Deutschland zu verbessern.
Im § 72a SGB VIII ist geregelt, dass die öffentlichen Träger der Jugendhilfe  sicherzustellen haben, dass bei den freien Trägern der Jugendhilfe (hierzu zählen u.a. Vereine und Verbände) keine einschlägig vorbestraften Personen in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche betreuen, beaufsichtigen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben. 

In Rheinland-Pfalz wurde auf Landesebene eine einheitliche Rahmenvereinbarung hierfür entworfen.
Diese Rahmenvereinbarung stellt eine Erklärung der Unterzeichner dar, dass sie alle Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der Kontaktqualität bewerten und ggf. ein erweitertes Führungszeugnis vor der Tätigkeitsaufnahme einsehen.

Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit durch öffentliche Mittel ist davon abhängig sein, ob eine Beitrittserklärung zur Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII dem zuständigen Jugendamt vorliegt.

Info-Flyer des Landes RPL zur Rahmenvereinbarung und dem erweiterten Führungszeugnis

Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII des Landes Rheinland-Pfalz

Info-Flyer der Sportjugend Rheinland zu Handhabug und Umsetzung der Rahmenvereinbarung in Vereinen & Verbänden

Wie und wo kann ich als Verein oder Verband der Rahmenvereinbarung beitreten?

Vereine sind freie Träger auf örtlicher Ebene und richten ihre Vereinbarung zum Beitritt zu Rahmenvereinbarung direkt an das für sie zuständige Jugendamt. Sie nutzen hierfür das entsprechende Formular.
Verbände die überregional aktiv sind, richten ihre Beitrittserklärung dagegen an das Landesjugendamt und nutzen hierfür das Formular für die überegionale Ebene.

Beitrittsformulare Rahmenvereinbarung für die Städte und Kreise:
Stadt Mainz
Kreis Alzey-Worms
blanko Formular für Beitritt auf örtlicher Ebene (für Vereine, die nicht in den oben genannten beiden Kreisen beheimatet sind)

Formular für Beitritt auf überregionaler Ebene (Land RLP - für Landesorganisationen & überregionale Regionen)

Das erweiterte Führungszeugnis

Handlungsleitfaden zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Sport (SafeSport)

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige im Sportverein/-verband sowie für Freiwilligendienstleistende per Gesetz gebührenfrei. Die Bestätigung des Sportvereins/-verbands muss dazu vorliegen:

Muster der Bestätigung des Sportvereins/-verbands zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt

Einsichtnahme und Dokumentation des erweiterten Führungszeugnisses

Das erweiterte Führungszeugnis darf von den Verantwortlichen im Sportverein/-verband nur eingesehen, aber nicht abgeheftet werden. Die Einsicht sollte dokumentiert und archiviert werden:

Muster zur Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
Hinweise zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Muster zur Verpflichtung auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten
Muster für eine Selbstauskunft und Selbstverpflichtung

Ergänzend zum Verhaltenskodex können Vereine und Verbände Verhaltensrichtlinien festlegen.
Dabei können Vorgaben für alle Gruppen (z.B. Sportler*innen, Trainer- & Übungsleiter*innen, Eltern & Zuschauer*innen) gemacht werden.
Hier ein paar Beispiele:

Die PSG-Ansprechpartner*innen eines Vereins oder Verbandes koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt in der jeweiligen Sportorganisation.
Basis für eine gelingende Umsetzung ist dabei die offizielle Benennung der Personen als Ansprechpartner*in für das Themenfeld. Die Ansprechpartner*innen arbeiten im Auftrag der Organisation auf der Basis der Beschlüsse des Vorstandes und/oder der Gremien sowie in Abstimmung der eigenen Arbeit mit dem Vorstand. Sie werden den Mitgliedern undAbteilungen bekannt gemacht.

Handlungsleitfaden für Ansprechpartner*innen der Deutschen Sportjugend (dsj)

Handlungsanweisung Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz im Verein der SJ Hessen

Hilfe-Portal sexueller Missbrauch

Hilfe suchen, Hilfe finden – dieses Motto vertritt das bundesweite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch. Das Hilfe-Portal ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ziel ist es, dass alle Menschen beim Thema sexueller Missbrauch die für sie passende Unterstützung finden. Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

Zur Homepage

Das zugehörige Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist ein Angebot von N.I.N.A. e. V. – ebenfalls gefördert von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Der Verein N.I.N.A. e. V. setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen dafür ein, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Anruf ist anonym und kostenfrei.

0800 22 55 530
Zur Homepage

Telefonzeiten:
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr

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Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport für alle Betroffenen im Sport

Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.

0800 11 222 00
Zur Homepage

Telefonzeiten:
Mo, Mi, Fr 10-12 Uhr
Do 15-17 Uhr

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Der Weiße Ring

Der Landessportbund RLP und Der Weiße Ring Rheinland-Pfalz haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Betroffene erhalten hier Hilfe Online, am Telefon oder auch persönlich in den zahlreichen regionalen Beratungsstellen.

Zur Homepage

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Fachdienststellen der Polizei RLP

Betroffene und ihre Angehörigen können eine Anzeige jederzeit erstatten. Dies ist grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle möglich. Gerade in Fällen sexualisierter Gewalt empfiehlt die Polizei, sich an eine Fachdienststelle für Sexualdelikte zu wenden.

Zu den Fachdiensstellen

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Weitere Beratungsstellen

Wildwasser.de

Nummer gegen Kummer

Dunkelziffer.de

 

 

Um ein effektives Schutzkonzept zu entwickeln und letztendlich erfolgreiche Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu ergreifen, ist es unerlässlich, eine Risikoanalyse durchzuführen. Diese Analyse bildet in der Regel den ersten Schritt um in Vereinen oder Verbänden Maßnahmen zum Schutz vor psychischer, physischer und sexueller Gewalt zu implementieren. Sie dient dazu, sich in der Organisation mit diesem Thema auseinanderzusetzen und stellt die Grundlage für die Entwicklung oder Anpassung von Schutzmaßnahmen, Konzepten oder strukturellen Veränderungen dar. Durch die Bestandsaufnahme wird geprüft, ob in der alltäglichen Arbeit oder den Strukturen Risiken oder Schwachstellen existieren, die Gewalt ermöglichen oder begünstigen könnten.

Folgende Leitfragen sollten dabei im Vordergrund stehen:

  • Wo sind schwierige Situationen, die zu Grenzüberschreitungen führen können?
  • Welche Schritte können unternommen werden, um Grenzüberschreitungen zu vermeiden?
  • Welche Ressourcen und Rahmenbedingungen brauchen wir dazu?

 

Eine zentrale Maßnahme der Präventionsarbeit besteht darin, die verschiedenen Akteur*innen im Sport für das Thema Gewaltprävention zu sensibilisieren. Eine häufig vernachlässigte Gruppe in diesem Kontext sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Deren Einbeziehung ist jedoch entscheidend, da sie eine zentrale Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen einnehmen und somit wesentlich zur Präventionsarbeit in Sportvereinen beitragen können.

Eltern oder Erziehungsberechtigte sind meist die wichtigsten Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche. Daher ist es unerlässlich, sie umfassend über den Schutz vor Gewalt im Sport zu informieren, zu sensibilisieren und aktiv in die Kommunikation einzubinden.

Arbeitshilfen

Handlungsleitfaden zum Einbinden der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt (SafeSport)

Elternkompass (SJ NRW)

Trau dich! - Ein Ratgeber für Eltern (BzgA)

Nicht wegschieben… - verschied. Infomaterialien

Neben der Benennung von Ansprechpartner*innen im Verein bzw. Verband, sollte das Thema Kinderschutz auch in der Satzung oder den Ordnungen der Organisation verankert werden. Hierzu bedarf es zunächst meist einen Vorstandsbeschluss.

Muster Vorstandsbeschluss Kindeswohl im Sportverein - Sportjugend Hessen

Bausteine für Vereins- bzw. Verbandssatzungen - Sportjugend Hessen

Musterformulierungen für die Aufnahme von Kinderschutz in Satzungen, Ordnungen & Verträge - dsj

 

 

Katrin Siemon

Abteilungsleiterin

Telefon: 06131-2814 210
k.siemon@sportbund-rheinhessen.de