Förderung durch Land, Stadt- und Kreise
Neben den landesweit einheitlichen Zuschüssen können auch bei den Stadt- und Kreisverwaltungen Förderungen aus den entsprechenden Programmen beantragt werden. All diese Förderungen stammen aus dem Landesjugendplan und unterliegen verschiedenen Bedingungen (s.u.).
Die Zuschussbeträge und die Anforderungen können für die Städte und Kreise abweichen.
Diese können Sie in den Förderrichtlinien nachlesen.
Voraussetzungen für Zuschussanträge beim Land
Für die Beantragung von Zuschüssen ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII erforderlich.
Antrag: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII - Landesorganisationen
Antrag: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII - Örtliche Träger
Hinweise des Landes RLP zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII
Um eine Landesförderung für eine geplante Maßnahmen zu erhalten, die weniger als 3 Tage andauert, muss die geplante Maßnahme mindestens 4 Wochen vorher bei uns angemeldet werden.
Dies gilt für Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung und für 2-tägige Maßnahmen mit Übernachtung.
Die Voranmeldung erfolgt durch Ausfüllen des unten stehenden Online-Formulars:
Formular zur Voranmeldung von Veranstaltungen ohne Übernachtung & Tagesveranstaltung
WICHTIG: Die Voranmeldung muss 4 Wochen vor Durchführung der Maßnahme eingegangen sein.
Was wird durch das Land gefördert?
Soziale Bildung mit Übernachtung:
Freizeiten, Zeltlager, Jugendlager, verlängertes Wochenende Tagesaktionen sind klassische Beispiel für Maßnahmen zur „sozialen Bildung“. Für eine Bezuschussung aus dem Landesjugendplan müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
Voraussetzungen mit Übernachtung:
- Veranstaltungsdauer: 3-21 Tage
- Teilnehmerzahl: mindestens 7 Jugendliche
- Altersgrenzen: 7-27 Jahre
- Päd. Helfer: 7 Jugendliche/ 1 Betreuer über 27 Jahre
Soziale Bildung ohne Übernachtung:
Voraussetzungen:
- Ausflüge bzw. Tagesaktionen ohne Übernachtung, sowie 2-tägige Veranstaltungen mit Übernachtung müssen 4 Wochen vorher über das Online-Formular angemeldet werden.
- Veranstaltungsdauer: mind. 1 Tag, mind. 3 Zeitstunden
- Teilnehmerzahl: mindestens 7 Jugendliche
- Altersgrenzen: 7-27 Jahre
- Päd. Helfer (PH): 7 Jugendliche/ 1 Betreuer über 27 Jahre
Zuschusshöhe
Je 3,00 € je Tag/TN
Je 3,00€ je Tag/PH (unter 10 Veranstaltungstagen)
Je 7,50€ je Tag/PH (ab 10 Veranstaltungstagen)
Vereinsinterne Fortbildungen müssen der Kinder- und Jugendarbeit dienen und können gefördert werden. Die Inhalte der Schulungen für Freizeitbetreuer*innen, Jugendvorstände, Übungsleiter*innen zu, Themen wie zum Beispiel: Aufsichtspflicht, Betreuerverhalten, Partizipation, Gewaltprävention können gefördert werden. Die Anwendbarkeit der Inhalte müssen der Kinder- und Jugendarbeit dienen und können breitensportliche Aspekte beinhalten.
Voraussetzungen:
- Veranstaltungsdauer: 2-15 Tage
- Teilnehmerzahl: mind. 7 Teilnehmer*innen
- Altersgrenzen: ab 14 Jahren
- Programm: detaillierte Angaben zu Inhalten und Zeiten
Zuschusshöhe
- Kurzlehrgang: Zwei Tage mit Übernachtung und mind. 6 Programmstunden. Je Tag mindestens 2 Stunden.
Pauschal: 7,50 Euro pro Teilnehmer. - Bei 6 Zeitstunden Programm bis zu 7,00 € je Tag/TN
halber Tagessatz bei 3 Zeitstunden Programm. - Bei Fortbildungen ab 3 Tagen mit Übernachtung kann An- und Abreisetag mit mindestens 3 Zeitstunden Programm mit vollem Tagessatz anerkannt werden.
Veranstalten Vereine eine Fortbildung mit politischer Jugendbildung, so kann diese ebenfalls aus dem Landesjugendplan gefördert werden. Die Maßnahme behandelt die Themen zur Mitwirkung am demokratischen Selbstverständnis und sollen zur Selbst- und Mitbestimmung befähigen, aber auch zur Kritikfähigkeit und Selbstverantwortung. Die Veranstaltungen können z. B. mit einer Fahrt nach Berlin und dem Besuch des Reichstages kombiniert werden.
Voraussetzungen:
- Veranstaltungsdauer: 2-15 Tage
- Teilnehmerzahl: mindestens 7 Jugendliche
- Altersgrenzen: 12 – 27 Jahre
- Päd. Helfer: 7 Jugendliche /ein*e Betreuer*in über 27 Jahre
- Programm: detaillierte Angaben zu Inhalten und Zeiten
Zuschusshöhe
- Kurzlehrgang: Zwei Tage mit Übernachtung und mindestens 6 Programmstunden. Je Tag mindestens 2 Stunden. Pauschal: 7,50 Euro pro Teilnehmer.
- Bei 6 Zeitstunden Programm können bis zu 7,00 € je Tag/TN
halber Tagessatz: bei 3 Zeitstunden Programm. - Bei Fortbildungen ab 3 Tagen mit Übernachtung kann An- und Abreisetag mit mindestens 3 Zeitstunden Programm ein voller Tagessatz anerkannt werden.
Spielfest, Sport- und Erlebnistag sind Veranstaltungen bei denen unsere Vereine viele junge Menschen erwarten. Der Einsatz der Helfer für die vielen Spiele- und Mitmachaktionen für die Kinder- und Jugendlichen ist groß. Eine Förderung aus dem Landesjugendplan kann für die „ehrenamtlichen Helfer“ beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Anmeldung: 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Antragsformular
- Programm: voraussichtliches Programm/Ausschreibung
- Veranstaltungsdauer: Tagesveranstaltung ohne Übernachtung
- Teilnehmerzahl: unbegrenzt
- Altersgrenzen: Kinder und Jugendliche
- Helfer: je 7 Jugendliche/ein*e Helfer*in
Zuschusshöhe
- ab 6 Stunden Programm 7,50 € je Mitarbeiter*in/Tag;
- ab 3 Stunden Programm halber Tagessatz je Mitarbeiter*in/Tag
Fee Meuren
Zuschüsse
06131-2814 227
f.meuren@sportbund-rheinhessen.de
YouTube inaktiv
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Allgemeine Förderbedingungen des Landesjugendplans
Soziale Bildung | Schulung ehrenamtl. MA | Polit. Jugendbildung | Spielfeste |
Gefördert werden jugendpflegerische Maßnahmen, deren Charakter nicht leistungssportorientiert oder parteipolitisch ist. | |||
Wettkampfteilnahmen, Turniere, Trainingslager oder Familienfreizeiten sind von dieser Förderung ausgeschlossen! | Es muss die Anwendbarkeit der Inhalte in der Jugendarbeit nachgewiesen werden. Fortbildungen für Trainer A/B oder für den Erwachsensport werden über die Kinder- und Jugendarbeit nicht gefördert. | Die Inhalte der Maßnahme müssen die Themen Jugendpolitik, Demokratiebildung etc. aufgreifen. | Spiele- und Mitmachaktionen richten sich an Kinder und Jugendliche. Wettkämpfe oder Turniere sind von dieser Förderung ausgeschlossen! |
Verein muss Mitglied bei uns sein. | |||
Die Teilnehmer müssen in RLP wohnen. Wenn überwiegende Kinder- und Jugendliche aus RLP an der Maßnahme teilnehmen, können auch Jugendliche aus anderen Bundesländern gefördert werden. | |||
Der Antrag muss spätestens zwei Monaten nach Beendigung der Maßnahme bei uns, SJ Rheinhessen, im Original eingegangen sein. | Der Nachweis der Helfer, Verwendungsnachweis und formloser Veranstaltungsbericht müssen spätestens zwei Monaten nach Beendigung der Maßnahme bei uns, SJ Rheinhessen, im Original eingegangen sein. | ||
Alle Teilnehmer müssen den Antrag eigenhändig unterschreiben. Initialen werden nicht anerkannt. | Alle ehrenamtl. Helfer müssen die Helferliste eigenhändig unterschreiben | ||
Bei Maßnahmen mit Übernachtungen muss die Übernachtungsstätte dies auf dem Antrag mit Stempel und Unterschrift bestätigen. | |||
Dem Antrag muss Programm mit Zeitangaben beigefügt werden. | |||
Es dürfen keine weiteren Mittel des Landes, Bundes oder von Jugendwerken in Anspruch genommen werden. | Es dürfen keine weiteren Mittel aus den Bereichen der VV-JuFöG (soz. Bildung: Tagesveranstaltungen) aus dem Landesjugendplan in Anspruch genommen werden. | ||
Beträge unter 50 Euro kommen nicht zur Auszahlung. |
Hier kommen Sie zu den Anträgen
Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Seite, rufen Sie uns an!