Jugendbooster

Neben der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein/Sportverband ist Geld ein wichtiger Faktor für die Erstellung von Angeboten. Mit dem Jugendbooster unterhalten die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz nunmehr ihr eigenes Jugendförderprogramm. Ausgerichtet an den aktuellen Bedürfnissen erhalten Vereine und Verbände die Möglichkeit Zuschüsse für die Jugendarbeit zu erhalten. Im ersten Durchgang liegt der Fokus dabei auf den Bereichen:

1.    Digitalisierung

  • Anschaffung von Materialien
  • Gestaltung und Umsetzung einer Vereinshomepage und/oder Social Media
  • Umsetzung digitaler Kommunikation
     

2.    Innovative Projekte zur Mitgliedergewinnung/-bindung

  • Projekte zur Mitgliedergewinnung
  • Familienfreundliche Projekte
  • Weitere kreative Projekte
     

3.    Junges Ehrenamt 2.0

  • Projekte für junge Engagierte im Verein/Verband
  • Projekte zur Engagementförderung
  • Präventionsprojekte
     

Zeig uns in Deinem Antrag Deine Idee oder Dein bestehendes Projekt. Einer der drei Schwerpunkte muss im Antrag ersichtlich sein. Wir freuen uns über Deine eigenen Ideen und hoffen, dass wir Deine Arbeit damit unterstützen!

Wir freuen uns auf Eure Anträge!

FAQ Jugendbooster

Über gezielte Antragsstellungen sind Impulsprämien in Form einer pauschalen Förderung in Höhe von 500 € oder 1.000 € möglich. Projekte, die bereits aus anderen Fördertöpfen des organisierten Sports in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden sind ausgeschlossen. Der Jugendbooster unterstützt auch bereits bestehende Projekte in den Vereinen und Verbänden und will dadurch die hochwertige Arbeit in den Sportvereinen langfristig und nachhaltig sichern.

Der Jugendbooster richtet sich an alle Sportvereine und Sportverbände in Rheinland-Pfalz die Mitglied in einem der drei regionalen Sportbünde Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz sind und aktive Jugendarbeit leisten.

  1. Sendet uns Euren Antrag per Mail.
  2. Wir prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind und ob noch Budget vorhanden ist.
  3. Euer Verein erhält eine schriftliche Förderzusage. Damit ist für Euch gesichert, dass das Geld zur
    Verfügung steht.
  4. Bei einer Absage teilen wir Euch mit, woran es gelegen hat und der Verein kann erneut sein Glück versuchen.
  5. Euer Projekt ist abgeschlossen? Dann müsst Ihr uns noch den Sachbericht zukommen lassen. Hier muss der Bezug zum Antrag und zu den Förderschwerpunkten ersichtlich sein. Neben einer ausführlichen Projektbeschreibung erwarten wir von Euch, dass Ihr uns Programme, Bilder und Pressetexte zum Projekt zukommen lasst. (Der Nachweis der Mittelverwendung erfolgt als einfacher Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht.)
  6. Wenn der Sachbericht vollständig ist und wir keine Rückfragen mehr haben wird das Geld auf das Vereinskonto überwiesen.
  • Verein mit Sitz in Rheinland-Pfalz, der Mitglied in einem regionalen Sportbund ist.
  • Die laufenden Verpflichtungen gegenüber dem regionalen Sportbund (Bundesbeitrag etc.) müssen erfüllt sein.
  • Der Verein muss die Mindestmitgliedsbeiträge erheben.
  • Die aktuelle Bestandserhebung muss beim regionalen Sportbund vorliegen.
  • Der Antrag ist von einer Person mit Vorstandsfunktion gemäß BGB §26 zu unterschreiben. Die Leitung des Projektes steht für Rückfragen unsererseits zur Verfügung und dient als Ansprechpartner*in.
  • Der Verein ist der Rahmenvereinbarung nach § 72 a SGB VIII beigetreten.
  • Die Versicherungsprämie in den regionalen Sportbünden muss geleistet sein.
  • Der Verein weißt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit auf die Unterstützung durch die Sportjugenden in Rheinland-Pfalz hin.
  • Förderfähige Kosten:
    • maximale Förderung von 1.000 €
    • Die Förderung erfolgt mit einer Pauschale
    • Die finanzielle Unterstützung darf ausschließlich zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen verwendet werden. Der Nachweis erfolgt über einen einfachen Verwendungsnachweis (Formular zum Download vorhanden)
  • Eine Förderung ist pro Verein oder Fachverband nur einmal in zwei Jahren möglich! Wobei verschiedene Sparten eines Vereins unterschiedliche Projekte einreichen dürfen (diese müssen sich klar voneinander unterscheiden) und sind begrenzt auf zwei Anträge pro Jahr.
  • Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Förderung
  • Die Sportjugend ist berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses zu überprüfen. Unberechtigt erhaltene Zuschüsse sind zurück zu zahlen
  • Die Förderung schließt bereits laufende Projekte des Kalenderjahres mit ein (Antrag kann nachträglich gestellt werden)
  • Keine Förderungen der Personalkosten (Honorare)
  • Keine Doppel-Beantragung von Fördermitteln (z.B. Integration, PSG, Inklusion, Kita/Schul-KOOPs, Leistungssport; Förderungen der Regionalen Sportbünde etc.)
  • Keine Förderung von Vereinen, die sich nicht mit den Werten der Sportjugend und des LSBs identifizieren oder die sich gegen Jugendarbeit stellen
  • Keine Förderung von Projekten, die nicht für die Gewinnung oder Bindungen der Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahren an den Verein dienen
  • Keine Förderung von Verpflegung
  • Keine Förderung von (Sport-) Kleidung
  • Keine Förderung von Umbau-/Baumaßnahmen

Katrin Siemon

Abteilungsleiterin Sportjugend
06131-2814 210
k.siemon@sportbund-rheinhessen.de