Förderung aus dem Landesjugendplan
In Rheinland-Pfalz gibt es über den Landesjugendplan eine Reihe von Fördermöglichkeiten für die Jugendarbeit.
Voraussetzungen für Zuschussanträge beim Land
Für die Beantragung von Zuschüssen ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII erforderlich.
Antrag: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII - Landesorganisationen
Antrag: Beitritt zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII - Örtliche Träger
Hinweise des Landes RLP zur Rahmenvereinbarung nach §72a SGB VIII
Um eine Landesförderung für eine geplante Maßnahmen zu erhalten, die weniger als 3 Tage andauert, muss die geplante Maßnahme mindestens 4 Wochen vorher bei uns angemeldet werden.
Dies gilt für Tagesveranstaltungen ohne Übernachtung und für 2-tägige Maßnahmen mit Übernachtung.
Die Voranmeldung erfolgt durch Ausfüllen des unten stehenden Online-Formulars:
Formular zur Voranmeldung von Veranstaltungen ohne Übernachtung & Tagesveranstaltung
- Um eine Förderung zu erhalten, muss dein Verein Mitglied im Sportbund Rheinhessen sein.
- Es dürfen keine weiteren Mittel des Landes, Bundes oder von Jugendwerken in Anspruch genommen werden.
- Achtung: Eine weitere Förderung über die Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie gegebenenfalls der Verbandsgemeinden ist hingegen zulässig.
Gefördert werden
- Maßnahmen der sozialen Bildung (Freizeiten und Ferienaktionen)
- Maßnahmen der politischen Jugendbildung
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen
- Spiel- & Sportfeste
Für alle Veranstaltungen kann in der Regel ein Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall gestellt werden
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die
- gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden,
- überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben.
Zuschuss für Veranstaltungen in rheinland-pfälzischen Sportschulen
Maßnahmen, die an den Sportschulen rheinland-pfälzischer Sportorganisationen durchgeführt werden, können mit einem erhöhten Zuschuss gefördert werden.
Weitere Infos und zum Antrag findet ihr hier.
Wichtig: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen – eine Maßnahme kann nur über eine Förderquelle bezuschusst werden.
Fee Meuren
Zuschüsse
06131-2814 227
f.meuren@sportbund-rheinhessen.de
Youtube inaktiv
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Antragsverfahren (Soziale Bldung, politische Jugendbildung und Schulung Ehrenamtlicher)
| Vor der Maßnahme (mind. 4 Wochen vorher) |
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| Während der Maßnahme |
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| Nach der Maßnahme (spät. 6 Wochen nach Maßnahmenende) |
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Antragsverfahren Spielfeste
| Vor der Maßnahme (mind. 4 Wochen vorher) |
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| Während der Maßnahme |
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Nach der Maßnahme (spät. 6 Wochen nach Maßnahmenende) |
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