Aufgrund der Corona-Pandemie sind Mitgliederversammlungen in Präsenz derzeit nicht möglich. Die aktuelle Gesetzgebung (bis 31.12.2021 verlängert) erlaubt die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung, auch wenn es hierfür in Ihrer Satzung keine Grundlage gibt.
Der Sportbund Rheinhessen unterstützt an dieser Stelle mit einem kostenfreien Online Wahl-Tool, damit Sie rechtssichere und datenschutzkonforme Abstimmungen durchführen können.
Haben Sie Fragen zur Digitalen Mitgliederversammlung? Wir beraten Sie gerne!
Füllen Sie hierfür einfach unseren Fagebogen aus!
Digitale Mitgliederversammlung – FAQ’s
Nein, die Durchführung einer digitalen Mitgliederversammlung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Soweit die Vereinssatzung die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen nicht ausdrücklich zuließ, konnte bislang diese Form der Mitgliederversammlung nicht gewählt werden.
Während der Corona-Pandemie wurde eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die eine solche Art der Mitgliederversammlung gestattet, auch wenn die Vereinssatzung eine entsprechende Ermächtigung nicht vorsieht.
Die Entscheidung über die Art der Abhaltung der Mitgliederversammlung trifft das nach der Satzung zuständige Organ, zumeist der Vorstand. Das zuständige Organ, überwiegend der Vorstand, entscheidet auch über den Zeitpunkt der Abhaltung der Mitgliederversammlung sowie über Verschiebungen und Ver-legungen.
Ja, eine Verschiebung ist möglich, auch dann, wenn die Satzung verbindliche Fristen für die Mitgliederversammlung vorsieht. Die Nachholung der Mitgliederversammlung hat nach derzeitigem Gesetzesstand bis zum 31.12.2021 zu erfolgen.
Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (Stand: 22.12.2020) bietet eine gesetzliche Rechtsgrundlage zur Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen.
Mitglieder können ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben. Die schriftliche Stimmabgabe bei dieser Form der Beteiligung ist bis zur förmlichen Eröffnung der Mitgliederversammlung möglich.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass alle Mitglieder an Beschlüssen beteiligt werden, indem diese angehalten werden, bis zu einem vom Verein gesetzten Termin ihr Votum abzugeben. Ein Beschluss kann nur dann zustande kommen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der nach der Satzung erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Der Sportbund empfiehlt eine Rechtsberatung. Jeder Verein ist anders und nicht alle Fragen können hier beantwortet werden.
Vereine können teambits über den Sportbund Rheinhessen buchen!
Sie wollen/ müssen eine Mitgliederversammlung einberufen und können diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Präsenz durchführen? Kein Problem, der Sportbund Rheinhessen bietet seinen Mitgliedsvereinen und –verbänden die Möglichkeit rechtsichere und datenschutzkonforme Mitgliederversammlungen mit der Plattform „teambits“ in digitaler Form durchzuführen. teambits ist ein Wahlmodul, welches in Kombination mit einem Videokonferenzsystem (z.B. Zoom) eingesetzt werden kann.
Trotz der einfachen Handhabung ist teambits ein leistungsstarkes Werkzeug, das mit vielen Funktionen den Vereinen die Arbeit erleichtert. So können mit dem Abstimmungs-Modul geheime oder personalisierte Wahlen durchgeführt werden, deren Ergebnis sofort abrufbar, mit anschaulichen Charts dargestellt werden und somit transparent ist. Der besondere Clou: Am Ende eines Wahlprozesses kann ein Formular ausgedruckt werden, das unterschrieben beim Amtsgericht abgegeben werden kann.
Termine können ab sofort geblockt werden. Für den Verein entstehen keine Kosten. Selbstverständlich bieten wir den Vereinen auch vorab Schulungen an.
Leitfaden – Digitale Mitgliederversammlung
Teambits FAQ’s
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