Kurzbeschreibung des Vereins
Ein kleiner Sportverein hat 200 Mitglieder, einen ersten Vorstand, einen Kassier sowie einen Schriftführer (Vorstand im Sinne des BGB) sowie fünf Personen, die nach der sog. Übungsleiterpauschale bezahlt werden. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch den Schriftführer selbst. Die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge erfolgt dagegen durch den Kassierer. Der Verein betreibt zudem eine kleine Webseite, die bei einem Dienstleister gehostet ist, mit Mitgliederfotos.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Anforderungen für Vereine
Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für Vereine
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VIBSS – ONLINE (Herausgeber ist der Landessportbund Nordrhein-Westfalen) ist ein Portal, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Sportvereinen zu deren Zufriedenheit beraten und informieren will. Das System hat das Ziel, aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen einer optimalen Gestaltung des Vereinslebens gerecht zu werden und darin eine bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Eines der zahlreichen Infopapiere im Bereich von VIBSS – Online befasst sich mit dem Datenschutz im Sportverein ab dem 25.05.2018.
Wir haben hier das Infopapier Datenschutz für unsere Vereine und Verbände hinterlegt
Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz hat ein Papier entwickelt, dass die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen behandelt, die mit dem Datenschutz in Vereinen befasst sind. Sie finden dieses hier…
Ebenfalls hinterlegt haben wir Muster über
– Auskunftspflichten
– Informationspflichten
– Einwilligung in die Datenverarbeitung
– Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen
– Muster für ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
– Muster Satzungsregelung bzgl. Datenschutz
Die Musterschreiben sind Microsoft Word-Dokumente und können von Vereinen dem Verein entsprechend modifiziert werden. Die Datenschutzklausel kann kopiert und in die Vereinssatzung übernommen werden.