Corona

Rechtsgrundlagen/Aktuelle Verordnungen & Zahlen

Achten Sie auf die Inzidenzwerte Ihres Kreises und die damit verbundenen Regelungen!

Die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zum 02. April 2022 in Kraft getreten und damit sind alle Einschränkungen für den Sport im Innen- sowie im Außenbereich aufgehoben.

Nach den Beschlüssen des rheinland-pfälzischen Ministerrats entfallen mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung die meisten verpflichtenden Corona-Regeln - auch für den Sport. So sind seit Inkrafttreten der 33. CoBeLVO alle Beschränkungen für den Sport, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich aufgehoben. Damit ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb grundsätzlich wieder uneingeschränkt möglich.

Da das Infektionsgeschehen aber nach wie vor sehr hoch ist und insbesondere beim Sport im Innenbereich eine hohe Ansteckungsgefahr besteht, empfehlen der Landessportbund und die Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen seinen Fachverbänden und Vereinen, im Innenbereich für den Sportbetrieb und die Zuschauer*innen die 3G Regel bis zum 20. April beizubehalten und in Wartesituationen bei der Maskenpflicht zu bleiben. Im Rahmen des Hausrechts können Vereine diese Regelungen für ihren Sportbetrieb vorgeben.

Bei Teilnahme an Wettkämpfen und am Spielbetrieb sollten sich Vereine über die aktuellen Vorgaben der Fachverbände informieren, auch diese können im Rahmen ihres Hausrechts besondere Regelungen erlassen. Auch für den Veranstaltungsbereich und damit auch für die Mitgliederversammlungen empfiehlt der organisierte Sport aus Infektionsschutzgründen im Innenbereich bei der 3G Regel und der Maskenpflicht zu bleiben

Die aktuellen Fallzahlen in Rheinland-Pfalz hier...

Die Landesregierung hat verschiedene Hygienekonzepte für einzelne Bereiche, unter anderem für den Sport entwickelt.
Diese finden Sie hier – HYGIENEKONZEPTE

Plakat für Vereine mit Verhaltensregeln und Hygienetipps

Die Sportbünde in Rheinland-Pfalz haben gemeinsam auf Grundlage der 10 Leitplanken des DOSB ein Plakat mit einfachen und einprägsamen Hygiene- und Verhaltenstipps zum Vereinssport in Zeiten der Corona-Pandemie nach Lockerung der Kontaktbeschränkungen herausgegeben. Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth von der Charité Berlin formuliert und seitdem sukzessive angepasst sowie mit den bundesweiten staatlichen Vorgaben synchronisiert.


Auf dem Weg zurück in ein vielfältiges Sporttreiben bitten die Sportbünde ihre Vereine und Verbände, das Plakat im Eingangsbereich ihrer Sportzentren und -anlagen sowie in geeigneten Schaukästen, an Pinnwänden oder Umkleidekabinen gut sichtbar anzubringen.

Sie finden das A2-Plakat zum Heruterladen und ausdrucken hier.
Der Landessportbund hat Plakate drucken lassen, die kostenlos bestellt werden können per E-Mail oder telefonisch unter 06131-2814 0.

Corona-Informationsseite
Allgemeinverfügung der Stadt Mainz
Aktuelle Zahlen

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen: 06131-69333 4275 (Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00, Freitag von 08:00-14:00 Uhr); E-Mail: corona@mainz-bingen.de

Corona-Informationsseite
Aktuelle Zahlen
Landkreis erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung - Landkreis Mainz-Bingen (mainz-bingen.de)

Der direkte Weg zur Allgemeinverfügung hier...

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen: 06131-69333 4275 (Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00, Freitag von 08:00-14:00 Uhr)
E-Mail: corona@mainz-bingen.de

Corona-Informationsseite

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Alzey-Worms/ Worms: 06731-408 7039 (Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr, Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr, sowie Sa 10:00 - 12:00 Uhr)

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Alzey-Worms/ Worms: 06731-408 7039 (Mo-Fr 08:00 - 12:00 Uhr, Mo-Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr, sowie Sa 10:00 - 12:00 Uhr)

Corona-Informationsseite
Aktuelle Zahlen

Corona-Hotline der Kreisverwaltung: 0671-20 27 81 78 (Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-12 Uhr)
E-Mail: CoronaAuskunft@kreis-badkreuznach.de

Aktuelle Pressemitteilungen („Newsfeed“)

Corona-Hotline des Gesundheitsamtes Birkenfeld: 06781 20080 (Mo-Fr 8:30-12 Uhr, Do 14-18 Uhr)
E-Mail: d.thiel@landkreis-birkenfeld.de

Die Covid-19- Pandemie bestimmt in Deutschland den Alltag. Die Vorstände der Vereine und Verbände sind gehalten, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten. Damit verbunden sind viele offene Fragen bei Verantwortlichen. Rechtsanwalt Dr. Falko Zink gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen.

Hier finden Sie Fragen & Antworten in der Übersicht.

FAQ’s zum Sportbetrieb

Stand: 02.04.2022

Stand 03. April 2022

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist ab dem 3. April 2022 ohne jegliche Einschränkungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder möglich. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens empfehlen wir zumindest für den Sport im Innenbereich bei der 3G Regel zu bleiben und in Wartesituationen auch die Maskenpflicht beizubehalten. Im Rahmen seines Hausrechts kann jeder Verein diese Regelungen für seinen Sportbetrieb vorgeben. Vereine, die an Wettkämpfen oder am Spielbetrieb teilnehmen, sollten auch mögliche diesbezügliche Vorgaben der Fachverbände beachten. Bei der Nutzung kommunaler Sportstätten sollten sich Vereine bei ihrer Kommune erkundigen, ob diese gesonderten Regelungen für die Nutzung der Sportstätten erlassen hat.

Stand 03. April 2022

Ab dem 3. April sind auch sportliche Veranstaltungen wieder ohne Einschränkungen zugelassen, dies gilt sowohl für die aktiven Teilnehmer als auch für die Zuschauer. Da die Infektionszahlen aber sehr hoch sind, empfehlen wir zumindest für den Innenbereich die Beibehaltung der 3G Regelung und der Maskenpflicht. Im Rahmen seines Hausrechts kann ein Verein diese über die aktuelle Verordnung hinausgehenden Regelungen erlassen. Zu beachten sind auch eventuelle spezielle Vorgaben der Fachverbände für den Wettkampf- und Spielbetrieb.

Die Sportausübung ist unter den Voraussetzungen der jeweils geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) zulässig. Dabei sind insbesondere die in § 10 angeführten Hygiene-und Schutzvorschriften zu beachten.

Das Land Rheinland-Pfalz stellt ein pauschales Hygienekonzept zum Download bereit. Die Hygienekonzepte der einzelnen Sportverbände, die darüber hinaus Regelungen treffen, bleiben dabei unberührt.

Wir haben zudem einen Erklärfilm "Hygienekonzept in Sporthallen und -räumen" erstellt.

Wir stellen unseren Mitgliedsvereinen das digitale Tool inscribe zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand März 2022

Die Testpflicht beim Trainings- und Wettkampfbetrieb besteht nur noch für nicht immunisierte erwachsene Teilnehmer*innen im Innen- und Außenbereich.

Zulässig für die der Testpflicht unterliegenden erwachsenen Teilnehmer*innen ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Schnelltests, der Test darf nicht vor mehr als 24 Stunden vorgenommen worden sein und das Ergebnis muss durch die den Test durchführende Stelle bestätigt sein. Die Bestätigung ist vor dem Betreten der Einrichtung vorzulegen. Zulässig ist auch ein Selbsttest vor Ort.

Der Test muss in Anwesenheit des/ zuständigen Übungsleiters*in erfolgen, der die ordnungsgemäße Durchführung und das Ergebnis zu kontrollieren hat. Die Selbsttest müssen nicht durch den Verein bereitgestellt werden. Vereine sind nicht verpflichtet, die Möglichkeit einer Selbsttestung vor Ort anzubieten.

Wenn Turniere oder Wettkampf bzw. Spielbetrieb stattfinden, können (und sollten sogar) die Testungen nach Möglichkeit durch die Vereine erfolgen und nicht erst vor Ort beim Veranstalter. Dann könnte man auch den Heimatverein als Adressaten der Schutzpflicht ansehen mit der Folge, dass auch dieser den Selbsttest der Sportler*innen überwachen darf. Im Ergebnis wäre das sogar besser, als wenn sich die Teilnehmer*innen alle ungetestet in den Bus setzen und die Testung erst am Ort des Turniers vorgenommen wird.

Stand: 04.12.2021

Training und Wettkampf mehrerer Gruppen ist möglich. Aus Infektionsschutzgründen ist es aber empfehlenswert sicherzustellen, dass die einzelnen Gruppen sich während des Trainings sowie beim Betreten und Verlassen der Sportanlage nicht durchmischen, die Hygieneregeln eingehalten werden und zwischen den Gruppen stets ein angemessener Abstand eingehalten wird. Vereine, die kommunale Sportanlagen nutzen, sollten sich bei ihrer Kommune erkundigen, ob es seitens der Kommune spezielle Vorgaben dazu gibt.

Stand März 2022

Betreiber der Anlagen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Anlage ausschließlich unter Einhaltung der Auflagen erfolgt.

Umkleideräume und Sanitär- sowie Toilettenanlagen können genutzt werden. Regelmäßige Reinigung und Desinfektion sollten gewährleistet werden.

Vereinsgaststätten dürfen im Rahmen der aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung öffnen. Sofern eine Gaststättenerlaubnis vorliegt sind die Regelungen für die Gastronomie der aktuellen Verordnung zu beachten.

Der Vorstand hat sicher zu stellen, dass die Übungsleiter vor der Übungsstunde die Nachweise über Impfung, Genesung oder negative Testergebnisse der nicht immunisierten Teilnehmer kontrollieren.

Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Vorstände der jeweiligen Vereine zuständig.

Stand 03. April 2022

Sind Veranstaltungen derzeit erlaubt?

Veranstaltungen im Innen- und im Außenbereich sind ab dem 3. April wieder ohne Einschränkungen möglich. Da das Infektionsgeschehen aber sehr hoch ist, empfehlen wir bei Veranstaltungen im Innenbereich die 3G Regel und die Maskenpflicht beizubehalten. Vereine können im Rahmen ihres Hausrechts solche gesonderten über die Verordnung hinausgehende Regelungen erlassen.

Finanzielle Hilfen

Anträge können bis 31. Dezember 2022 gestellt werden!

Zahlreiche Vereine haben sich in unserem Meldesystem geäußert und Bedarfe für Soforthilfen angemeldet. Das Land hat einen Rettungsschirm gespannt, der vor der Insolvenz schützen wird. Für alle Sportvereine und –verbände, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, gibt es ab sofort die Möglichkeit, einen Antrag an das Land zu stellen, um Hilfe zu bekommen. Die Sportbünde prüfen die Anträge im Auftrag des Landes.

Bitte lesen Sie hierzu zunächst die Richtlinie Soforthilfe für Vereine, denen Sie entnehmen können, ob Ihr Verein/ Verband antragsberechtigt ist.

Antragsformular Soforthilfe Verein

Fragen und Antworten zum Soforthilfe-Programm

Unterstützung durch den Sportbund

Die Kontaktverfolgung ist und bleibt in der aktuellen Zeit weiterhin sehr wichtig. Um das Ganze zu vereinfachen bietet wir unseren Mitgliedsvereinen und –verbänden eine kostenfreie digitale Lösung zur Kontaktnachverfolgung.

Der Ablauf ist ganz einfach: Jeder Verein generiert die notwendigen QR-Codes für seine Veranstaltungen, welche die Teilnehmer*innen beim Eintritt scannen. Die Teilnehmer*innen benötigen dazu lediglich ein Smartphone, denn Inscribe ist als mobile Weblösung mit jedem Betriebssystem kompatibel, ein Download vor Ort ist nicht nötig. Sie müssen in der App nur einmalig ihre Kontaktdaten eingeben und können sich dann bei jedem Training oder Wettkampf in Sekundenschnelle kontaktlos registrieren. Beim Verlassen der Örtlichkeit können die Teilnehmer*innen sich wieder ausloggen, oder nach einem definierten Zeitraum ausgeloggt werden.

Durch den so entstehenden digitalen Zeitstempel ist es möglich, Infektionsketten nachzuvollziehen und mögliche Kontaktpersonen genau zu identifizieren. Dieses System funktioniert nicht nur mit Sportler*innen im Training, sondern auch mit Zuschauer*innen bei Spielen oder bei sonstigen Veranstaltungen wie Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen. Zudem ist es hygienisch einwandfrei und erspart den Einsatz von Stift, Papier und Desinfektionsmitteln, womit auch die Umwelt geschont wird. Die digitalen Teilnehmerlisten jeder Veranstaltung werden anschließend verschlüsselt aufbewahrt und nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Somit ist auch der Datenschutz gewährleistet. Sollte es zu einem Infektionsfall kommen, können die Listen vom Datenschutzbeauftragten des Vereins mit einem Zugangscode entschlüsselt und als exportierte Datei dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten hat niemand Zugriff auf die gespeicherten Daten – auch nicht die COCUS AG als Betreiber von Inscribe.

Ansprechpartnerin: Alex Beuerle, A.beuerle@sportbund-rheinhessen.de, 06131-2814 208

Hier geht's direkt zur Registrierung!

Hilfestellungen:

Eine Anleitung für Inscribe finden Sie hier.

Hier geht's zur User-Ansicht.

Sie wollen/müssen eine Mitgliederversammlung einberufen und können diese aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Präsenz durchführen? Kein Problem, wir bieten unseren Mitgliedsvereinen und –verbänden die Möglichkeit rechtsichere und datenschutzkonforme Mitgliederversammlungen mit der Plattform „teambits“ in digitaler Form durchzuführen. teambits ist ein Wahlmodul, welches in Kombination mit einem Videokonferenzsystem (z.B. Zoom) eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin: Marianne Windecker, m.windecker@sportbund-rheinhessen.de, 06131-2814 216

Dank einer Kooperation mit der VITA1 medical GmbH können wir Mitgliedsvereinen und -verbänden gute Konditionen für Corona-Schnelltests und FFP2-Masken zur Verfügung stellen.

Aufgrund der Marktgegebenheiten können derzeit leider keine genauen Angaben zu den Preisen und Verfügbarkeiten gemacht werden.

–> Bestellungen können per E-Mail (formlos) unter Angabe der Menge, Vereinsname & Kontaktdaten, Liefer- und Rechnungsadresse an corona@sportbund-rheinhessen.de gestellt werden.

Sonstiges

GEMA-Gebühren

Während der Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, besteht keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren. Nach Verlautbarung der GEMA sollen davon auch die sogenannten „Jahresverträge“, welche die Vereine mit der GEMA abgeschlossen haben, umfasst sein.

Die GEMA hat daher folgendes mitgeteilt:

  • Für Inhalte mit Musik Ihrer Sportvereine auf Youtube und anderen Plattformen entstehen Sportvereinen keine zusätzlichen Lizenzkosten. Andere Rechte wie Persönlichkeitsrechte müssen die Vereine selbstverständlich beachten.
  • Sportvereine, die mit der GEMA Einzellizenzverträge für Musiknutzungen in Hallen etc. abgeschlossen haben, müssen für die Schließzeiträume keine Lizenzgebühren bezahlen. Die Rückzahlungsanträge werden online erfolgen –über das Procedere werden die Vereine gesondert informiert.
  • Sollten Sportvereine nach Corona ihr Kursangebot etc. weiterhin über die Social Media Plattformen anbieten wollen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
  • Sollten Sportvereine diese Angebote über die eigenen Homepages anbieten wollen, bedarf es einer Lizenzierung nach unserem Tarif VR-OD-10.

Hier finden Sie die ausführliche Information der GEMA.

Fragen zu Corona

Alle Fragen rund um Corona und Sport richten Sie bitte an corona@sportbund-rheinhessen.de

Aktuelle Corona-Regeln

Eine Kompaktansicht der aktuell geltenden Corona-Regeln finden Sie hier.