Sportbund Rheinhessen Kolumne Mai 2024

03. Mai 2024

Pfingsten steht vor der Tür und damit ist auch die Zeit für Ferienlager und die Vorbereitung von Jugendfreizeiten in den Sommerferien angebrochen. Um die Planung zu erleichtern, geben wir euch in unserer Kolumne im Monat Mai alle notwendigen Infos dazu. 

Vorstandsbeschluss als Basis

Damit der mit Übernachtung verbundene Ausflug überhaupt zu einer Vereinsmaßnahme wird, braucht es einen Vorstandsbeschluss. Dieser regelt, unter welchen Bedingungen die Maßnahme stattfindet. Ratsam ist es immer die nachstehenden Punkte im Beschluss zu regeln, denn damit ist der Ausflug als Vereinsveranstaltung über unsere Generali-Sportversicherung zu Haftpflicht und Unfall über den bestehenden Sport-Rahmenvertrag versichert. Nehmen Nicht-Vereinsmitglieder teil, können diese nach vorheriger Meldung gegen geringe Gebühr auf gleichem Niveau für diese Maßnahme mitversichert werden. 

  • Art (Freizeit, Trainingslager)
  • Zielsetzung (Vorbereitung Meisterschaft, o.ä.)
  • Dauer (Termin von und bis)
  • örtliches Ziel der Maßnahme
  • vorgesehene Form der Unterbringung (Zeltlager, Sporthalle, Jugendherberge, etc..)
  • geplantes Reisemittel (Zug, Vereins- oder gebuchter Bus, private Anreise)
  • geplante Anzahl der Teilnehmer*innen
  • Zusammensetzung der Gruppe (Alter, Geschlecht, etc..), 
  • verantwortliche Betreuer*innen ggf. mit Qualifikation (JuLeiCa, DOSB-Lizenz, etc..)
  • Budget

Während viele Themen wie bspw. Reiseziel, Größe oder Zusammensetzung der Gruppe meist durch eine Vereinsgruppe bzw. Abteilung geplant sind, sollte als Vorstand immer ein besonderes Augenmerk auf der Auswahl der Betreuer*innen und die finanzielle Kalkulation sowie die ggf. abzuschließenden Verträge gerichtet werden. Besonders wichtig ist dabei der Vertrag zwischen den Teilnehmer*innen bzw. deren Sorgeberechtigten und dem Verein als Veranstalter. Im Rahmen der Anmeldung sind neben den personenbezogenen Daten auch die Zusicherung zur Übernahme des Eigenanteils an den Reisekosten per Unterschrift abzusichern. Ebenso muss die zu berücksichtigende, persönliche Situation (z.B. notwendige Medikationen) aktiv abgefragt werden. 

Verhaltenskodex für Betreuer*innen und Aufsichtspflichten

Bei der Auswahl der Betreuer*innen geht es für den Verein im Wesentlichen um die Überprüfung der persönlichen Eignung. Dies erfolgt natürlich mit jeder Übertragung der Leitung eines (regelmäßigen) Sportangebots und beinhaltet u.a. auch die Übertragung der Fürsorge insbesondere der Aufsichtspflicht. Neben einer vorliegenden Qualifikation und der Kenntnis zu persönlichen Erfahrungen als Betreuer*in, sollte der Verhaltenskodex unterzeichnet werden. Ebenfalls sollte ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. Für lizenzierte Übungsleiter*innen ist dies sowieso obligatorisch – für Eltern, die die Anreise der Teilnehmer*innen übernehmen, sollte dies nicht vergessen werden. 

Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht will sicherstellen, dass anvertraute Personen weder andere noch sich selbst schädigen. Bei den vier größten Pflichten handelt es sich um:

  • Informationspflicht
  • Vermeidung von Gefahrenquellen
  • Warnungspflicht vor Gefahren 
  • Ausführungspflicht der Aufsicht 

Für Minderjährige informiert „Aufsichtspflicht.de“ dazu sehr treffend: „Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Annahme, dass minderjährige Kinder und Jugendliche aufgrund ihres Alters sowie ihrer fehlenden körperlichen und geistigen Reife einerseits ihnen selbst drohende Gefahren entweder überhaupt nicht erkennen oder aber nicht richtig einschätzen können und daher besonderen Schutz bedürfen. Andererseits bestehen aus denselben Gründen auch erhöhte Gefahren für andere Personen, die durch unbewusstes und/oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen in Gefahr gebracht werden oder Schäden erleiden können.“

Zuschüsse als Finanzierungsmöglichkeit 

Bei Kinder- und Jugendfreizeiten, sogenannten Maßnahmen der sozialen Bildung, können die Kosten durch die Beantragung von Zuschüssen deutlich gesenkt werden. Eine gute Übersicht und die detaillierten Bedingungen sind bei unserer Sportjugend zu finden. Das kann entweder den Eigenbeitrag aller Teilnehmer*innen einer Ferienfreizeit senken oder den Betrag für einzelne Teilnehmer*innen, die sich eine Teilnahme aufgrund der familiären, finanziellen Situation nicht leisten können. 

Solltet ihr euch weiter informieren möchten, bieten wir eine Vielzahl an Fortbildungen an. Ganz passgenau gibt es das Tageseminar TS2024-SJ-02-VM „Freizeiten planen & erleben“ am 15.06. und 16.06.2024 in Nieder-Wiesen. Hier geht es zur Anmeldung.