Sportbund Rheinhessen Kolumne Juni 2024
07. Juni 2024Pfingsten ist die Zeit der Sport-Turniere und mit der UEFA-Fußball-EM 2024 steht ein weiteres Großereignis vor der Tür - genau wie die Olympischen Sommerspiele 2024 in Paris. Zunehmend veranstalten Sportvereine hierzu ein public viewing, manchmal zur Mitgliederbindung, ein anderes Mal zur Gewinnung neuer Mitglieder oder eben als Dankeschön für Engagierte.
Dabei gilt es ein paar Regeln zu beachten, z.B. die Rechte des Veranstalters. Bei der Fußball-EM 2024 eben die der UEFA. Je nach Format des public viewings (mehr als 300 Zuschauer*innen oder Eintrittsgebühren bzw. Sponsorships) gibt es eine Pflicht zur Lizenzierung. Nicht gewerbliche Kleinveranstaltung mit weniger als 300 Zuschauer*innen ohne wirtschaftliche Betätigung bleiben jedoch befreit vom Lizenzantrag. Alle Infos dazu gibt es direkt bei der UEFA. Und entsprechende Regeln kann es auch bei anderen Sportverbänden geben. Ein Recherchieren vorab ist also ein zwingender Teil der Vorbereitung.
Ganz grundsätzlich sollte ein public viewing beim örtlich zuständigen Ordnungsamt angemeldet und ggf. beantragt werden. Je nach Größe ist hier auch die Versammlungsstätten-Verordnung zu beachten, ggf. sind besondere Maßnahmen zur Sicherheit zu ergreifen. Im Hinblick auf die späten Live-Übertragungen hat das Bundeskabinett für die Zeit der Fußball-EM 2024 eine Public-Viewing-Verordnung (gültig vom 14.06. bis 14.07.) beschlossen. Nach § 2 dieser Verordnung haben die Gemeinden die Möglichkeit, während der EM-Spiele bestehende Ruhezeiten aufzuheben oder den Beginn der Nachtzeit hinauszuschieben, damit auch zu später Stunde Public-Viewing-Veranstaltungen möglich sind. Denn viele Spiele fangen erst um 21 :00 Uhr an. Bei der Prüfung muss die Kommune zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen. Es gibt also keinen Anspruch auf eine Genehmigung.
Nicht minder wichtig ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung. Unser Sportversicherer Generali bietet gegen geringe Gebühr eine „Haftpflichtversicherung für nicht satzungsgemäße Veranstaltungen – mit Unfallschutz“ als Zusatzversicherung an. Also auch hier lohnt es sich vorab die richtigen Informationen einzuholen.
Neben den Regeln beim Ausschank von Speisen und Getränken sowie dem Jugendschutzgesetz ist es außerdem wichtig, eine solche Veranstaltung auch bei der GEMA anzumelden. Denn der GEMA-Rahmenvertrag zwischen der GEMA und dem DOSB als Vertreter aller Vereine und Verbände sieht die Übertragung von Public Viewings nicht vor, da dies nicht der Kern des Sporttreibens ist und auch externe (Nicht-Mitglieder) Zugang haben. Beim public viewing zur Fußball EM 2024 hat die GEMA ein Paket im Angebot inklusive Preisrechner. Ein Antrag bzw. eine Anmeldung erfolgt obligatorisch online und bedingt das Anlegen eines Benutzerkontos. Danach können dort alle Vereinsveranstaltungen gebucht werden. In jedem Fall sollte im Feld Bemerkungen auf den DOSB-Rahmenvertrag hingewiesen werden, sofern diese Option in der online-Anmeldung nicht hinterlegt ist aber die Gebühren deutlich senken kann.