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Projektaufruf 2026: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“
31. März 2026Schwimmbäder haben einen enormen Wert für die Gesunderhaltung sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie sind essenziell für das Erlernen und den Erhalt der wichtigen Schwimmfähigkeit von Jung bis Alt. Doch genau hier besteht Handlungsbedarf, denn viele Schwimmbäder haben einen erheblichen Sanierungsbedarf.
Der Deutsche Bundestag hat diesbezüglich im Bundeshaushalt 2026 Programmmittel in Höhe von 250 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Besonderen für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt. Die Mittel stammen aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität und nehmen die Förderung überjähriger investiver Projekte in den Blick.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von öffentlich zugänglichen kommunalen Schwimmbädern sowie ihrer typischen baulichen Bestandteile. Zweckdienliche Folgeeinrichtungen und Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit sind ebenfalls förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung und bei Freibädern eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung im Vordergrund. In Ausnahmefällen können auch Ersatzneubauten gefördert werden. Allgemein sind Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren vorgesehen und eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich.
Das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung läuft aktuell noch bis zum 19. Juni 2026. Kommunen können hierbei über das Förderportal des Bundes easy-Online Projektskizzen digital einreichen. Bereits eingereichte Projektskizzen für den Projektaufruf 2025/2026 aus dem Oktober des vergangenen Jahres können ohne erneute Einreichung unter Angabe einer formlosen Erklärung inklusive der Skizzen-ID, des Namens der einreichenden Kommune und des Projekttitels an sks-schwimmbaeder@pd-g.de erneut angegeben werden.
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