Neues Antragsformular: VBG-Unfallversicherung für Ehrenamtsträger*innen

28. April 2023

Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinhessen haben die Möglichkeit, eine VBG-Unfallversicherung für Ehrenamtsträger*innen im Verein abzuschließen. Für 4,70 Euro pro Wahlamt bzw. Beauftragung im Jahr sind die eingetragenen Personen während der Ausübung des Ehrenamts versichert.

Der Gesetzgeber und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) haben erkannt, dass die Absicherung ehrenamtlich Engagierter verbessert werden muss. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVGM), das am 05. November 2008 in Kraft getreten ist, wurde der ehrenamtliche Personenkreis erweitert, der freiwillig versichert werden kann.


Die Unfallversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII für nach Satzung gewählte ehrenamtliche Vorstände in gemeinnützigen Organisationen kann künftig auch für die Vereinsmitglieder abgeschlossen werden, die im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Vorstandes im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Dies sind leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen Rahmen eines definierten Projektes ausgeübt werden. Beauftragte Ehrenamtsträger*innen in diesem Sinne können z.B. sein: Die dem Sportverein zugehörenden Mitglieder mit einer Funktion als Schieds-, Kampf- oder Linienrichter*in, Tätigkeiten als Projektbeauftragte*r o.ä. auch für diesen Personenkreis kann also die freiwillige Ehrenamtsversicherung abgeschlossen werden.

Alle weiteren Infos finden Sie im Formular bzw. Hinweisblatt.