„Kinder lernen schwimmen“: Förderprogramm wird fortgeführt
15. Juni 2022In drei Förderbausteinen stehen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung / LSB und regionale Sportbünde kooperieren mit Ministerium des Innern und für Sport RLP
Bereits im vergangenen Jahr hat der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) mit den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm „Kinder lernen schwimmen“ gestartet. In drei Förderbausteinen stehen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung.
Die Corona-Zeit hat den Trend, dass immer weniger Kinder richtig schwimmen können, noch weiter verstärkt. Ein erschreckender Trend, der sich seit Jahren fortsetzt. Sicheres Schwimmen ist überlebenswichtig. Das zeigen immer wieder die zahlreichen Berichte von Rettungsmaßnahmen in rheinland-pfälzischen Gewässern während der Sommermonate. Damit wieder mehr Kinder in RLP schwimmen lernen, haben die Sportbünde in Rheinland-Pfalz mit finanzieller Unterstützung der Landesregierung bzw. des Sportministeriums im vergangenen Jahr ein 50.000-Euro-Programm gestartet, das die Schwimmausbildung von Kindern erleichtern, Familien und Schwimmvereine finanziell entlasten und auch die Ausbildung zum/zur Schwimm-Trainer*in attraktiver machen soll. Die Nachfrage nach Förderungen in diesem neuen Programm brachte die Organisatoren dazu, die auf ein Jahr angelegte Förderung auf das Jahr 2022 mit mehr als verdoppeltem finanziellem Volumen auszuweiten. Und so ist das Programm aufgebaut:
Baustein 1 – Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.
Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden. Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren, so dass jedem Kind der Zugang ermöglicht werden kann). Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 2 – Förderung der Ausbildung von Schwimmlehrer*innen (Trainer*in-Grundausbildung C-Breitensport Schwimmen mit dem Profil Kinder und Jugendliche oder Trainerassistent*innen)
Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer*in eines Vereins. Hierfür müssen bei der Beantragung die geplante Anzahl der Teilnehmer*innen und die zu erwartenden Teilnehmergebühren aufgeführt und im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 3 – Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Etwaige von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zugrunde. Für diesen Baustein stehen 20.000 Euro zur Verfügung. Diese wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Die Förderkriterien im Detail, das Antragsformular sowie die Beschreibung des Ablaufs der Beantragung der Fördermittel finden Sie hier.