Bestandsmeldung für Vereine bis 31. Januar freigeschaltet – Abgabe ist Voraussetzung für Zuschüsse
05. Dezember 2022Wir bitten aufgrund des derzeit hohen Frageaufkommens die Kontaktaufnahme bei Anliegen zur Bestandsmeldung ausschließlich per E-Mail an an m.windecker@sportbund-rheinhessen.de vorzunehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Sportbund Rheinhessen ruft seine Vereine dazu auf, bis zum 31. Januar 2023 ihre jährlichen Bestandsmeldungen abzugeben. Dabei sind alle Personen anzugeben, die Mitglied im Verein sind, geordnet nach Geburtsjahrgang und Fachverbandszugehörigkeit, wobei jedes Mitglied nur einem Fachverband zugeordnet werden kann. Die jährliche Bestandsmeldung ist Voraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen, die der Sportbund an die Vereine für lizenzierte Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen zahlt.
Hier geht's zum Sportportal und zur Bestandsmeldung.
Zusätzlich werden die Vereine gebeten, sofern noch nicht geschehen, einen gültigen Freistellungsbescheid einzureichen. Ob der aktuelle Bescheid bereits uns vorliegt, können Sie im Vereinsportal unter „Vereinsdaten“ einsehen. Nur Vereine mit einem aktuell gültigen Freistellungsbescheid dürfen im Sportbund Rheinhessen Mitglied sein. Zudem weist Sportbund-Geschäftsführer Thorsten Richter darauf hin, dass nur Vereine zuschussfähig sind, die sich an die Empfehlungen des Sportbundes zur Höhe der Mitgliedsbeiträge halten. „Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre betragen diese 4 Euro pro Monat, für Erwachsene sind es 6 Euro monatlich, um die Zuschüsse abrufen zu können.“ Richter erinnert auch daran, die Vereinsadresse immer aktuell zu halten. „Das betrifft insbesondere die allgemeine E-Mail-Adresse des Vereins und die Kontaktdaten des Vorstands. Gerade nach einer Mitgliederversammlung sollten Änderungen direkt gemeldet werden.“
Bei Übungsleiter*innen und Trainer*innen erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2022 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanager*innen wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt im Voraus für noch zu leistende Tätigkeiten im Jahr 2023. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen ist mit dem Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung einzureichen. Die Bezuschussung von lizenzierten Jugendleiter*innen erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2022. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden, Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar eine*n dritte*n Jugendleiter*in angeben.
Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse läuft in allen Fällen bis zum 31. März 2023 Voraussetzung für die Bezuschussung von Vereinsmitarbeiter*innen ist, dass diese eine gültige DOSB-Lizenz besitzen. Im nahezu abgelaufenen Jahr 2022 konnte der Sportbund Rheinhessen die Sportvereine mit über einer halben Million Euro aus Landesmitteln bezuschussen. „In diesem Jahr ist es uns gelungen, den Pro-Kopf-Zuschuss für Kinder und Jugendliche in Höhe von 3 Euro pro Mitglied zu halten und die Pauschale pro Übungsleiter*in sogar von 110 auf 120 Euro zu erhöhen“, so Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen.