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Schutzschild für Vereine in Not bis Ende 2022 verlängert

04. Juli 2022

Das Land Rheinland-Pfalz hat das Soforthilfe-Programm „Schutzschild für Vereine“ für in Existenznot geratene Vereine nochmals bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Sportvereine, die 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild erhalten.

Der Schutzschild bietet Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in RLP haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Insgesamt stellt die Landesregierung für das Programm 10 Millionen Euro für den Schutzschild zur Verfügung.

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