„Kinder lernen Schwimmen“
27. Juni 2024Im Jahr 2021 startete der Landessportbund mit den Sportbünden Rheinland, Pfalz und Rheinhessen in Kooperation mit dem Ministerium des Innern und für Sport das Förderprogramm „Kinder lernen schwimmen“. Erfreulicherweise stehen auch für 2024 zwei Förderbausteine mit insgesamt 117.500 Euro zur Verfügung:
Baustein 1: Unterstützung von Schwimmkursen
Qualifizierte Schwimmkurse eines Vereins (auch Ferien-Schwimmkurse) werden mit einem pauschalen Betrag von 50 Euro pro Teilnehmer*in gefördert. In dieser pauschalen Förderung sind Kosten für Bädernutzung, Trainerhonorare und Materialbedarfe enthalten.
Die Zielgruppe der Kurse sind Kinder und Jugendliche im Alter bis maximal 14 Jahre. Die Kurse müssen mindestens 300 Minuten umfassen und von qualifizierten Kursleiter*innen durchgeführt werden. Der Zugang für sozial Schwächere sollte gewährleistet sein (z.B. durch eine Reduzierung oder teilweise Rückerstattung der Kursgebühren, so dass jedem Kind der Zugang ermöglicht werden kann). Mit dem Antrag muss eine Ausschreibung, die geplante Anzahl der Kurse und die geplante Zahl der Teilnehmer*innen eingereicht sowie im abschließenden Sachbericht nachgewiesen werden.
Baustein 2: Förderung von Badmieten
Es können Bäderkosten – insbesondere für Kinder- und Jugendschwimmen – in Form von Badmieten gefördert werden, die für den Schwimmsport der Vereine anfallen. Eventuell von Kommunen erstattete Beträge sind von den Kosten abzuziehen. Vereine, die ein eigenes Bad betreiben, legen bei der Berechnung der Kosten für Wasserzeiten des eigenen Trainingsbetriebs die Mietgebühr für Drittnutzer zu Grunde. Für diesen Baustein stehen aktuell 17.500 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird je nach vorliegendem Antragsvolumen prozentual auf die antragsstellenden Vereine verteilt.
Ansprechpartnerin des Sportbundes Rheinhessen ist Heike Franke: 06131 2814-202 bzw. h.franke@sportbund-rheinhessen.de
Nachstehend finden Sie alle Anträge für die jeweiligen Bausteine: