Jetzt Lizenz-Bezuschussung beantragen

03. Februar 2025

Jährlich schüttet der Sportbund Rheinhessen Zuschüsse für Kinder und Jugendliche sowie lizenzierte Übungsleiter*innen in den Sportvereinen aus. Dabei variiert die Zuschusssumme je Lizenz und wird jedes Jahr von den Sportbünden in Rheinland-Pfalz gemeinsam beschlossen. Voraussetzung zur Beantragung der Zuschüsse ist eine gültige DOSB Lizenz sowie das Erheben der Mindestmitgliedsbeiträge. Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre betragen diese 4 Euro pro Monat und für Erwachsene sind es 6 Euro monatlich.

Bei nebenamtlichen Übungsleiter*innen und Trainer*innen erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2024 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanager*innen wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt ebenfalls rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2024. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen ist mit dem erstmaligen Antrag und bei Änderungen eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Stellenbeschreibung einzureichen. Für erstmalige sowie erneute Anträge ist außerdem die Lohnsteuerjahresbescheinigung mit dem Antrag vorzulegen.  

Die Bezuschussung von lizenzierten Jugendleiter*innen erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2024. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar eine*n dritte*n Jugendleiter*in angeben. Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse läuft in allen Fällen bis zum 31. März 2025.

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