Förderprogramm für kleine Sportanlagen wird verlängert

28. Januar 2025

Das Innenministerium hatte für die Jahre 2022/2023 ein neues Pilot-Sportstättenförderprogramm zur Stärkung und Ergänzung der gleichnamigen Landesinitiative „Land in Bewegung“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Pilotprogramms wurden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert. Minister Ebling gab nun bekannt, dass das Sportstättenförderprogramm auch im Jahr 2025 fortgeführt wird. Für dieses Programm stellt das Land Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit.


Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahmen können mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Kommunen können Förderungen für Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks (Sportgeräte für Eigengewicht- Übungen), Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder Bouleplätze beantragen.


Anträge können im Zeitraum bis zum 30. April 2025 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Ein Merkblatt mit allen notwendigen Informationen ist auf der Webseite der Landesinitiative https://land-in-bewegung.rlp.de/ueber-land-in-bewegung/sportstaettenfoerderprogramm zu finden.