Bestandsmeldung bis 31. Januar abgeben

04. Dezember 2023

Der Sportbund Rheinhessen ruft seine Vereine dazu auf, bis zum 31. Januar 2024 ihre jährlichen Bestandsmeldungen über das Sportportal Rheinhessen abzugeben. Dabei sind von allen Personen, die Mitglied im Verein sind, folgende Daten anzugeben, wobei jedes Mitglied nur einem Fachverband zugeordnet werden kann:

  • Geschlecht des Mitglieds
  • Jahrgang des Mitglieds
  • Fachverband

Die jährliche Bestandsmeldung ist Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zuschüssen, u.a. für lizenzierte Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen. Zusätzlich sind die Vereine dazu aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, einen gültigen Freistellungsbescheid einzureichen. Ob der aktuelle Bescheid bereits bei uns vorliegt, können Sie im Sportportal Rheinhessen unter “Vereinsdaten” einsehen. Nur gemeinnützig anerkannte Vereine mit einem aktuell gültigen Freistellungsbescheid dürfen im Sportbund Rheinhessen Mitglied sein. Zudem weist Sportbund Vorstand Thorsten Richter darauf hin, dass nur Vereine zuschussfähig sind, die sich an die Empfehlungen des Sportbundes zur Höhe der Mitgliedsbeiträge halten. 

“Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre betragen diese 4 Euro pro Monat, für Erwachsene sind es 6 Euro monatlich, um die Zuschüsse abrufen zu können." Richter erinnert auch daran, die Vereinsadresse immer aktuell zu halten. “Das betrifft insbesondere die allgemeine E-Mail Adresse des Vereins und die Kontaktdaten des Vorstands. Gerade nach einer Mitgliederversammlung sollten Änderungen direkt gemeldet werden.” Idealerweise können bei der Übergabe der Vereinsgeschäfte alle Zugänge nochmals durchgegangen und alle Daten entsprechen aktualisiert werden. 

Bei Übungsleiter*innen und Trainer*innen erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2023 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanager*innen wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt ebenfalls rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2023. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen ist mit dem erstmaligen Antrag und bei Änderungen eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Stellenbeschreibung einzureichen.

Die Bezuschussung von lizenzierten Jugendleiter*innen erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2023. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden. Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar eine*n dritte*n Jugendleiter*in angeben. Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse läuft in allen Fällen bis zum 31. März 2024.

Voraussetzung für die Bezuschussung von Vereinsmitarbeiter*innen ist, dass diese eine gültige DOSB-Lizenz besitzen, die Bestandsmeldung abgegeben, die Korrespondenzadresse von uns geprüft und bestätigt wurde und der gültige Freistellungsbescheid vorliegt. 

Im nahezu abgelaufenen Jahr 2023 konnte der Sportbund Rheinhessen die Sportvereine mit über einer halben Million Euro aus Landesmitteln bezuschussen. “In diesem Jahr ist es uns gelungen, den Pro-Kopf-Zuschuss für Kinder und Jugendliche in Höhe von 3 Euro pro Mitglied zu halten und die Pauschale pro Übungsleiter*in sogar von 120 auf 130 Euro zu erhöhen”, so Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen.