Jugendleiter*innenbezuschussung

Mit diesem Zuschuss soll die außersportliche Jugendarbeit in den Sportvereinen gefördert werden. Antragsberechtigt sind Vereine, die einen ausgebildeten DOSB-Jugendleiter haben und eine Jugendordnung vorweisen können. Vereine ohne jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre werden nicht bezuschusst.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über unser sportportal-rheinhessen.de. Die Bezuschussung der Jugendleiter erfolgt rückwirkend. D.h. Lizenzinhaber des Vereins, welche im Vorjahr für einen Verein tätig waren, können bei der Bezuschussung berücksichtigt werden. Der Zuschussantrag muss bis zum 31.03. des Antragsjahres online abgeschlossen und das ausgedruckte Antragsformular mit den Unterschriften des Jugendleiters bei der Sportjugend Rheinhessen eingegangen sein.

Vereine bis 800 Mitglieder bekommen zwei Inhaber einer gültigen Lizenz bezuschusst.

Vereine ab 800 Mitglieder haben die Möglichkeit für drei Lizenzinhaber einen Zuschuss zu bekommen.

Die Bezuschussung erfolgt als Pauschal-Bezuschussung pro lizenzierten Jugendleiter. Die Pauschale beträgt bis zu 250,00 Euro je Verein in Abhängigkeit der Haushaltsmittel. Die Zuschüsse dürfen ausschließlich zur Förderung der Jugendarbeit verwendet werden.

Lena Lander

Qualifizierung
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