Baumaßnahmen

Im Vereinsheim die Heizung erneuern? Die Duschen renovieren? Den Rasenplatz sanieren? Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestmitgliedsbeiträge, Pachtvertrag über mind. 20 Jahre, Freistellungsbescheid des Finanzamtes) können Sie bei uns einen Zuschuss zu Baumaßnahmen beantragen.

Baumaßnahmen bis 10.500 € (Zwischen den Anträgen müssen 2 Jahre liegen)
Baumaßnahmen von 10.500 € bis 75.000 € (Zwischen den Anträgen müssen 4 Jahre liegen)
Baumaßnahmen über 75.000 €: (Zwischen den Anträgen müssen 4 Jahre liegen)
Das Verfahren ist formgebunden.

Für alle Zuschussanträge zu Baumaßnahmen gilt: Ihr Sportkreisvorsitzender wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um im Anschluss an dieses Gespräch seine Stellungnahme zur Baumaßnahme an uns weiterzuleiten.

Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz:

Im Zusammenhang mit der seit August 2015 geltenden Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz wurde uns vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur auferlegt, die Weitergabe von Sportfördermitteln zukünftig nur noch auf der Basis von privatrechtlichen Verträgen zwischen dem jeweiligen Zuschussgeber und dem jeweiligen Zuschussnehmer vorzunehmen. Dies betrifft die Bezuschussung von Baumaßnahmen bis 10.500 €, bis 75.000 € sowie die Zuschüsse für Sportgeräte und Sportstättenpflegegeräte.

Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz

  • Der antragstellende Verein erhebt die sogenannten Mindestmitgliedsbeiträge:
    Seit Januar 2020: 6,00 € / Monat Erwachsene und 4,00 € / Monat Jugendliche von 15-18 Jahren.
  • Die Sportanlage, für die Baumaßnahme geplant ist, ist im Besitz des Vereins oder wurde langfristig gepachtet (die Mindestlaufzeit des Pachtvertrages bei Antragstellung muss noch 20 Jahre betragen). Eine Kopie des Pachtvertrages oder ein Grundbuchauszug ist dem Antrag beizufügen.
  • Die Vorlage des letzten Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes.
  • Kostenvoranschlag nach DIN.

Das Antragsformular bitte ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen an uns senden. Hier werden die Anträge geprüft und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem antragstellenden Verein noch offene Fragen geklärt bzw. noch fehlende Angaben ergänzt. Der Zuschussantrag wird von unserem Präsidium geprüft und – wenn alle erforderlichen Unterlagen in Ordnung sind – genehmigt. Der Zuschusssatz beträgt 20 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Diesen Zuschuss können unsere Mitgliedsvereine alle zwei Jahre erhalten. Das Verfahren ist formgebunden.

Merkblatt Baumaßnahmen bis 10.500 €

Antragsformular Baumaßnahmen bis 10.500 €

Auch hier gilt: Antragsformular ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen an uns zurücksenden. Hier werden die Anträge geprüft und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem antragstellenden Verein noch offene Fragen geklärt bzw. noch fehlende Angaben ergänzt. Anschließend leiten wir den Antrag mit einer Empfehlung zur Bezuschussung an das Ministerium des Innern und für Sport und Infrastruktur weiter. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt dann jeweils im Frühjahr durch einen gemeinsamen Bescheid des Landessportbundes und des Ministeriums. Der Zuschusssatz beträgt 35 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Diesen Zuschuss können unsere Mitgliedsvereine alle vier Jahre erhalten.

Bedenken Sie bittte:
Wenn alle Voraussetzungen des Vereins erfüllt sind und Ihr Zuschussantrag an das Ministerium weitergeleitet werden kann, ist mit einem Baubeginn nicht vor Mai zu rechnen, da vor Zuschusszusage NICHT mit der Baumaßnahme begonnen werden kann. Das Verfahren ist formgebunden.

Merkblatt Baumaßnahmen bis 75.000 €

Antragsformular Baumaßnahmen bis 75.000 €

Dieses Zuschussverfahren läuft nicht über uns bzw. den Landessportbund. Nähere Informationen und Unterlagen hierzu erhalten Sie über die Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Linkadresse finden Sie hier.

  • Bereits begonnene und abgeschlossene Baumaßnahmen
  • Baumaßnahmen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, also Küche/Schankraum in Vereinsheimen, die an einen Pächter verpachtet wurden und bewirtschaftet werden
  • die Anlage von Stell-/Parkplätzen
  • Erwerb und die Baureifmachung sowie die Erschließung außerhalb des Vereinsgeländes
  • Aufbau eines mobilen Gerüstes, nur fest mit dem Untergrund verbundene Bauwerke sind zuschussfähig
  • Kauf von Schlaf- und Funktionshütten
  • Eine Bezuschussung von Kommunen oder sonstigen Gebietskörperschaften

(Laut Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur vom 19. November 2001)

Ilka Knobloch

Assistenz des Vorstandes, Zuschüsse
Telefon: 06131-2814 206
i.knobloch@sportbund-rheinhessen.de