Verlängerung der Antragsfrist für Zuschüsse

03. April 2023

Jährlich schüttet der Sportbund Rheinhessen Zuschüsse für Kinder und Jugendliche sowie lizenzierte Übungsleiter*innen in den Sportvereinen aus. Dabei variiert die Zuschusssumme je Lizenz und wird jedes Jahr von den Sportbünden in Rheinland-Pfalz gemeinsam beschlossen. Im vergangenen Jahr konnten so je lizenziertem*r Übungsleiter*in 120 Euro und je Kinder und Jugendliche im Verein 3 Euro bewilligt werden. Für eine*n lizenzierte*n Vereinsmanager*in im Nebenamt wurden 338 Euro und je Vereinsmitglied 0,28 Euro bezuschusst. Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse wurde nun auf den 30. April verlängert.

Voraussetzung für die Bezuschussung von Vereinsmitarbeiter*innen ist, dass sie eine gültige DOSB-Lizenz besitzen. Im abgelaufenen Jahr 2022 konnte der Sportbund Rheinhessen die Sportvereine mit über einer halben Million Euro aus Landesmitteln bezuschussen. Bei Übungsleiter*innen und Trainer*innen erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2022 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanager*innen wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt erstmalig auch rückwirkend für das Jahr 2022. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen ist mit dem Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung einzureichen. Die Bezuschussung von lizenzierten Jugendleiter*innen erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2022. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden, Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar eine*n dritte*n Jugendleiter*in angeben. 

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