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Neue Fördermöglichkeit im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“

20. Oktober 2022

Rückwirkend zum 01.08. können Vereinsmitgliedschaften und die Anschaffung individueller Sportausrüstung für Geflüchtete bis zum 31.12.2022 gefördert werden. Landesweit bringen sich Sportvereine und -verbände mit großem Engagement für Geflüchtete ein. Dieses Engagement unterstützt der Landessportbund Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit den Sportbünden Rheinhessen, Rheinland und Pfalz mit einer Sonderförderung, von der rheinland-pfälzische Sportvereine bis Ende 2022 profitieren können. Gefördert werden dabei Vereinsmitgliedschaften und die Anschaffung individueller Sportausrüstung oder Schutzausstattung für Geflüchtete. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms "Integration durch Sport" mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Die Sonderförderung ist befristet vom 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 und richtet sich ausschließlich an geflüchtete Menschen – unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit. Es besteht keine Nachweispflicht zum aufenthaltsrechtlichen Status der geförderten Vereinsmitglieder. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt 2.000 Euro.

Nähere Details können dem Antragsformular entnommen werden.

Zuwendungsfähig sind:

- Die Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften ab dem 01.08.2022 bis zum 31.12.2022 (max. 120 Euro pro Person und pro Jahr).

- Die einmalige Übernahme individueller Sportausrüstung oder Schutzausstattung zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen für breitensportliche Aktivitäten (max. 250 Euro pro Person).