Jetzt Lizenz-Bezuschussung beantragen

15. März 2023

Jährlich schüttet der Sportbund Rheinhessen Zuschüsse für Kinder und Jugendliche sowie lizenzierte Übungsleiter*innen in den Sportvereinen aus. Dabei variiert die Zuschusssumme je Lizenz und wird jedes Jahr von den Sportbünden in Rheinland-Pfalz gemeinsam beschlossen. Im vergangenen Jahr konnten so je lizenziertem*r Übungsleiter*in 120 Euro und je Kinder und Jugendliche im Verein 3 Euro bewilligt werden. Für eine*n lizenzierte*n Vereinsmanager*in im Nebenamt wurden 338 Euro und je Vereinsmitglied 0,28 Euro bezuschusst. Die Frist für die Beantragung der Zuschüsse läuft bis zum 31. März 2023. 

Voraussetzung für die Bezuschussung von Vereinsmitarbeiter*innen ist, dass sie eine gültige DOSB-Lizenz besitzen. Im abgelaufenen Jahr 2022 konnte der Sportbund Rheinhessen die Sportvereine mit über einer halben Million Euro aus Landesmitteln bezuschussen. „Im letzten Jahr ist es uns gelungen, den Pro-Kopf-Zuschuss für Kinder und Jugendliche in Höhe von 3 Euro pro Mitglied zu halten und die Pauschale pro Übungsleiter*in sogar von 110 auf 120 Euro zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns sehr, die rheinhessischen Sportvereine wieder auf einem sehr guten Niveau unterstützen zu können“, so Klaus Kuhn, Präsident des Sportbundes Rheinhessen. 

Bei Übungsleiter*innen und Trainer*innen erfolgt die Bezuschussung rückwirkend, wozu alle Personen anzugeben sind, die im Jahr 2022 mindestens 40 Stunden für den Verein geleistet haben. Bei Vereinsmanager*innen wird in haupt- und nebenamtliche Tätigkeiten unterschieden. Die Bezuschussung erfolgt erstmalig auch rückwirkend für das Jahr 2022. Für eine zuschussfähige Tätigkeit im Nebenamt sind mindestens 100 Stunden im Jahr zu leisten. Für hauptamtliche Vereinsmanager*innen ist mit dem Antrag eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung einzureichen. Die Bezuschussung von lizenzierten Jugendleiter*innen erfordert eine Jugendordnung im Verein und erfolgt rückwirkend für die Tätigkeit im Jahr 2022. Pro Verein können zwei Jugendleiter*innen bezuschusst werden, Großvereine mit mehr als 800 Mitgliedern können sogar eine*n dritte*n Jugendleiter*in angeben. 

„Die Bezuschussung der rheinhessischen Sportvereine für qualifizierte Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen aus Landesmitteln ist eine unserer Kerndienstleistungen. Im letzten Jahr hatten wir leider einen Rückgang um knapp 25.000 Euro zu verzeichnen. Deshalb möchten wir die Vereine dazu aufrufen, sofern nicht bereits geschehen, den Zuschussantrag über unser Sportportal einzureichen“, ruft Thorsten Richter, Vorstand des Sportbundes Rheinhessen, die Vereine auf, den Zuschussantrag fristgerecht bis Ende März zu stellen.

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