Wir empfehlen folgende Vorgangsweise im Umgang mit den Bescheiden:
- Vereine, die die Rechnung erhalten haben sollten mit der Begründung, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, über die E-Mail Adresse gebuehrenbefreiung[at]transparenzregister.de einen formlosen Antrag auf Gebührenbefreiung für die Jahre 2020 und 2021 stellen.
- Sie sollten zunächst die Reaktion des Transparenzregisters abwarten und die Rechnung erst einmal nicht bezahlen.
Nach erfolgter formloser Beantragung erhalten Vereine eine automatisch generierte Mail mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis des steuerbegünstigten Zweckes im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung
- Der Nachweis über die Identität des Antragsstellers nach § 3 TrEinV
- Einen Nachweis, der die Berechtigung belegt, dass der Antragssteller für die Vereinigung handeln darf
Gemeint ist mit dieser juristisch formulierten Aufforderung
- Die aktuell gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
- Die Kopie des Personalausweises des beantragenden BGB Vertreters des Vereins
- Der aktuelle Registerauszug aus dem Vereinsregister, aus dem die aktuellen BGB Vertreter des Vereins hervorgehen
Die Beantragung wird nur wirksam, wenn ein BGB Vertreter des Vereins diese vornimmt.
Der Sportbund Rheinhessen hat über den Landessportbund Rheinland-Pfalz gefordert, diesen bürokratischen Verwaltungsakt abzuschaffen. Ein Schreiben der 16 Landessportbünde wird in den nächsten Tagen an die politischen Entscheidungsträger gehen. „Hier wird für das Eintreiben von Gebühren und die Erlangung einer Gebührenbefreiung ein bürokratisches Prozedere in Gang gesetzt, welches den Vereinen nicht zu zumuten ist. Fraglich ist auch, ob der beim Transparenzregister dafür betriebene Aufwand zu rechtfertigen ist.
Thorsten Richter, Geschäftsführer Sportbund Rheinhessen: Ich rate, dass ein Befreiungsantrag durch den Verein gestellt wird und appelliere an die Politik, diesen bürokratischen Wahnsinn zu beenden. Alle unsere Vereine sind gemeinnützig und entsprechend sind sie beim Amtsgericht registriert. Ein einfacher Austausch unter den Behörden zum Abgleich und damit verbunden eine Freistellung von den Kosten ist angebracht – besonders in der Zeit der Krise.
Weitere Fragen bitte an:
Thorsten Richter
Tel. 06131-2814205
Mail: t.richter@sportbund-rheinhessen.de