Rheinland-Pfalz verschäft die Corona-Regeln
Die 2G-plus-Regel gilt für den Sport im Innenbereich. Dort müssen auch geimpfte oder genesene Personen einen negativen Test vorlegen. Hiervon ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate, diese gelten weiterhhin als immunisiert. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-17 Jahren gilt die 3G-Regel, hier dürfen also geimpfte, genesene sowie 25 nicht-immunisierte, aber getestete, Kinder teilnehmen.
Bei Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen.
Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Sie brauchen keinen Test. Für Kinder von 12 bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also keinen zusätzlichen Test. Ausgenommen von der Testpflicht unter der 2G-Plus Regel sind Menschen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
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