Die Erste Landesverordnung zur Änderung der15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz trat am 25. Januar 2021 in Kraft. Ziel der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist die Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Dieses Ziel wird auch mit der Ersten Änderungsverordnung zur Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 22.Januar 2021 verfolgt. Aufgrund der erheblichen gesundheitlichen Gefahr der durch das Virus ausgelösten Atemwegserkrankung COVID-19 und der rapiden Zunahme der Fallzahlen erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch am 11. März 2020 offiziell zu einer Pandemie. Aktuell verzeichnet die Corona-Pandemie weltweit ca. 97 Millionen Infizierte und über 2 Millionen registrierte Tote. In Deutschland haben sich bislang 2.088.400 Menschen infiziert, 49.783 Menschen sind verstorben. (Stand: 21.Januar 2021, Quelle: Robert Koch-Institut)
Die Corona-Regeln im Detail
Die Regelungen sind in der Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes festgeschrieben.
- Erste Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz
- 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 11.01.2021
- Auslegungshilfe zur 15. Bekämpfungsverordnung
- Hygienekonzepte (siehe Hygienekonzepte im Sport Innen- und Außenbereich)
- Alle Rechtsgrundlagen sind hier zu finden
Sie haben eine Frage? Schlagen sich mit einem Vereins/Verbandsproblem herum?
ALLES muss ab sofort telefonisch oder per Mail geklärt werden, da das Haus des Sports im Januar 2021 geschlossen ist. |